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Korpsgeist und Kontinuitäten

Einleitung

Eine kleine Geschichte des Auswärtigen Amtes

Ende März dieses Jahres erschien in der FAZ eine Anzeige, in der 128 ehemalige wie noch aktive Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes (AA) den im Oktober 2004 verstorbenen Franz Krapf für seine Verdienste im Diplomatischen Dienst der Bundesrepublik ehrten. Der Jurist (Jahrgang 1911) hatte seit den frühen 1950er Jahren verschiedene Funktionen im AA innegehabt und in den folgenden Jahrzehnten eine beachtliche Laufbahn absolviert, die er als Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland beim NATO-Rat in Brüssel im Jahr 1976 beendete. Die Karriere des Franz Krapf hatte aber nicht erst in der Nachkriegszeit begonnen, sondern bereits am 1. Februar 1938, als er dem Auswärtigen Dienst des »Dritten Reiches« beigetreten war. Doch nicht nur das: Seit 1936 gehörte Krapf der NSDAP an. Bereits im Mai 1933 war er der SS beigetreten und fungierte ab Februar 1938 als SS-Untersturmführer im SD-Hauptamt. In einem Entnazifizierungsverfahren vor der Spruchkammer München III wurde Krapf im Mai 1948 dennoch in die Gruppe der »Entlasteten« eingestuft. Seine NS-Vergangenheit stand somit einer zweiten Karriere nicht mehr im Weg. Erst nach dem Tod Krapfs rückte die Tatsache, dass der vormalige Elitediplomat der Bundesrepublik der NSDAP und der SS angehört hatte, ins öffentliche Bewusstsein. 

Bild: USHMM / Photograph #66035

Einige wenige hochrangige Beamten des Auswärtigen Amtes mussten sich 1947 im so genannten »Wilhelmstraßenprozess« (bezeichnet nach dem Dienstsitz des Außenministeriums) für ihre Beteiligung an den NS-Verbrechen verantworten. Anklagebank im Wilhelmstraßen-Prozess. Im hinteren Bereich: Erste Reihe, von links: Ernst von Weizsäcker, Gustav Adolf Steengracht von Moyland, Wilhelm Keppler und Ernst Wilhelm Bohle. Zweite Reihe: Otto Dietrich, Gottlob Berger, Walter Schellenberg und Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk.

»Verschworene Gesellschaft«

Dies wäre wohl kaum geschehen, hätte nicht eine von Außenminister Fischer im September 2003 herausgegebene Anweisung, unter zahlreichen Mitarbeitern des AA für erheblichen Unmut gesorgt. Gegen den Erlass Fischers, künftig ehemalige Angehörige des Diplomatischen Dienstes, sofern sie der NSDAP angehört hatten, nicht mehr mit einem Nachruf in der amtsinternen Zeitschrift zu ehren, regte sich massiver Protest, der vorläufig mit der Veröffentlichung der Anzeige für Franz Krapf in der FAZ seinen Höhepunkt fand. Daran änderte auch die Feststellung nichts, dass der Außenminister angesichts der Widerstände gegen die geänderte Nachrufpraxis relativ schnell auf eine entpolitisierende Kompromisslinie eingeschwenkt war, die nunmehr vorsieht verstorbene Mitarbeiter des AA unabhängig von der Frage ihrer NSDAP-Mitgliedschaft grundsätzlich nicht mehr zu ehren. Dennoch kündigte Fischer die Einsetzung einer unabhängigen Historiker-Kommission an, die sich umfassend mit der Politik des Auswärtigen Amtes während der Zeit des Nationalsozialismus beschäftigen soll. Derartige Absichtserklärungen sind im Grunde nichts Neues: Bereits in den Jahren 1951/1952 trat ein Untersuchungsausschuss des Bundestages zusammen, der Hinweisen auf die extrem hohe Zahl NS-belasteter Mitarbeiter im AA nachgehen sollte. Im Jahr 1971 stellte der damalige Außenminister der sozialliberalen Koalition Walter Scheel (FDP), eine kritische Aufarbeitung der Geschichte des AA in Aussicht. Konkrete Resultate blieben in beiden Fällen aus. Ob es diese nun in Folge der aktuellen Nachrufdebatte geben wird, scheint zweifelhaft, nicht zuletzt, da das Projekt einer unabhängigen Historikerkommission schon vor ihrer Konstituierung im Zuge des absehbaren Regierungswechsels im September bereits wieder beendet sein könnte. Die Vehemenz, mit der Teile der Beamtenschaft des AA gegen den Erlass Fischers zu Felde zogen, verweist aber auch auf den bis heute offenkundig stark ausgeprägten Corpsgeist, jener »verschworenen Gesellschaft« (Hans-Jürgen Döscher), der es über Jahrzehnte hinweg gelang, das Mitwirken des Amtes an den nationalsozialistischen Massenverbrechen zu bagatellisieren und die frappierenden personellen Kontinuitäten, die nach 1951 deutlich wurden, zu verschleiern.

Rechtfertigungslegenden

In diesem Zusammenhang tauchten drei Behauptungen immer wieder auf: Zum einen sei das AA in der Zeit des Nationalsozialismus ein »Hort der Opposition« gewesen. Hochrangigen Beamten, wie etwa dem Staatssekretär Ernst Freiherr von Weizsäcker sei es in erster Linie darum gegangen, »schlimmeres« zu verhindern. Vom Ausmaß der nationalsozialistischen Verbrechen hätte kaum ein Mitarbeiter des AA Kenntnis gehabt, da diese vor allem mit diplomatischen Routineangelegenheiten befasst gewesen seien. Die dritte Rechtfertigungslegende bezog sich auf die Verbrechen, an denen das AA nachweislich mitgewirkt hatte. Hierfür seien fast ausschließlich Quereinsteiger aus den Reihen der SS sowie anderer NS-Organisationen verantwortlich gewesen, die das Amt in Folge der Ernennung Joachim von Ribbentrops zum Außenminister im Februar 1938 usurpiert hätten. Demnach sei das AA spätestens seit Beginn des Zweiten Weltkrieges in zwei Ämter zerfallen: Einerseits in ein »unpolitisches«, in dem Berufsdiplomaten professionell und gegenüber dem NS-Regime distanziert ihren Aufgaben nachgekommen seien. Andererseits in ein »politisches«, das, vor allem repräsentiert durch die mit »Rassepolitik« und »Judenfragen« befasste »Abteilung Deutschland« zum Anziehungspunkt nationalsozialistischer Karrieristen geworden sei. Dementsprechend hieß es in der im Jahr 1970 veröffentlichten Festschrift zum 100jährigen Bestehen des AA: »Diese Abteilung ist der eigentliche Eiterherd im Amt gewesen.« Eine Einschätzung, die im Übrigen auch bis in die 1980er Jahre vom größten Teil der zeitgeschichtlichen Forschung geteilt wurde. So seien, resümierte etwa Martin Broszat in seinem 1969 erstmals erschienen Standardwerk »Der Staat Hitlers«, im polykratischen Herrschaftssystem des Nationalsozialismus die traditionellen Strukturen des AA, den Eingriffen durch Partei und SS weitgehend hilflos ausgeliefert gewesen. Die wissenschaftlich derart legitimierten Mythen des AA gerieten erst Jahre später durch die Arbeiten von Christopher Browning und Hans Jürgen Döscher ins Wanken – wenn auch nur minimal, angesichts der Wirkungsmächtigkeit der über Jahrzehnte tradierten Rechtfertigungslegenden.

Zwischen Kaiserreich und Nationalsozialismus

Ein Blick in die Geschichte des 1870 gegründeten Amtes verdeutlicht, dass Korpsgeist und Standesdünkel seit jeher unter den Mitarbeitern des Diplomatischen Dienstes weit verbreitet waren. Politischen und gesellschaftlichen Demokratisierungsprozessen stand man daher im AA zumeist distanziert, wenn nicht ablehnend gegenüber. So rekrutierten sich die leitenden Beamten des AA während des Kaiserreichs fast ausschließlich aus dem vermögenden (preußischen) Adel. Für Mitarbeiter, die aus dem vorwiegend nationalliberal geprägten Bürgertum stammten endete die Karriereleiter in der Regel auf der untergeordneten Hierarchieebene der Konsularbeamten. Juden und Sozialdemokraten blieb der Zugang zum Auswärtigen Amt nahezu vollständig versperrt. Dieser feudalistische Exklusivitätsanspruch kennzeichnete die Personalpolitik des AA auch in den Jahren der Weimarer Republik. Die 1920/1921 in Angriff genommenen Reformbemühungen, die darauf abzielten, das Außenministerium breiteren gesellschaftlichen Schichten zu öffnen scheiterten nicht zuletzt am Beharrungsvermögen und den Obstruktionen der konservativ eingestellten Karrierediplomaten, die nach dem Zusammenbruch der Monarchie auf ihren Posten verblieben waren. Sofern sie politisch organisiert waren, gehörten die Weimarer Nachwuchsdiplomaten überwiegend rechten, der Republik feindselig gegenüberstehenden Gruppierungen an. Die nach 1945 gerne verbreitete Behauptung, vor der Machtübernahme der Hitlers habe nur ein Mitarbeiter des AA der NSDAP angehört, bedarf der Korrektur: Vor dem 30. Januar 1933 waren bereits mindestens zehn Beamte des Amtes der Partei beigetreten. Aber auch ein großer Teil derjenigen Diplomaten, die keiner extrem rechten Gruppierung angehörten, dürfte, so vermutet der Historiker Hans Jürgen Döscher, gegenüber der Weimarer Demokratie eine »reservierte, wenn nicht ablehnende Haltung« eingenommen haben. Insofern verwundert es nicht, dass das Ende der Republik im Außenministerium relativ gleichgültig zur Kenntnis genommen wurde, zumal sich für das AA im Kontext der nationalsozialistischen Machtübernahme keine größeren Veränderungen ergaben. Lediglich ein Angehöriger des Diplomatischen Corps, der deutsche Botschafter in Washington, quittierte aus politischen Gründen seinen Dienst. Das im April 1933 erlassene »Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums«, das vorsah, politisch missliebige sowie jüdische Beamte aus dem Öffentlichen Dienst zu entlassen, hatte im AA nur marginale Auswirkungen, da es dort schlechterdings so gut wie keine jüdischen oder offenkundig regimekritisch eingestellten Mitarbeiter gab. Auch der seit Juni 1932 amtierende Außenminister Konstantin Herrmann Freiherr von Neurath, behielt seinen Posten bis zum Februar 1938. Obgleich das aristokratisch geprägte Sozialprofil des AA sowie die angebliche Behäbigkeit seiner Beamten, den nationalsozialistischen Vordenkern einer alle Konventionen missachtenden aggressiv-völkischen Außenpolitik hinderlich erschien, griff Hitler zunächst nicht in die Struktur des Amtes ein. Dies resultierte zum einen aus dem Umstand, dass das NS-Regime kaum über eigene außenpolitisch versierte Funktionäre verfügte und somit auf die Beamtenschaft des AA angewiesen war. Zum anderen verfolgten das AA und die Außenpolitik des Nationalsozialismus mit der angestrebten grundsätzlichen Revision der Versailler Verträge identische Ziele.

Das Auswärtige Amt und die »Endlösung«

Die nationalsozialistische Einflussnahme auf das Amt nahm seit 1938 dramatisch zu, nachdem Ribbentrop im Februar zum Innenminister ernannt worden war. Von den 74 Referenten seiner »Dienststelle« übernahm Ribbentrop 28, von denen wiederum 20 der SS angehörten ins Auswärtige Amt. Zu den entscheidenden Kriterien der Personalrekrutierung avancierten von nun an die Mitgliedschaft in der NSDAP bzw. in einer anderen Parteiorganisation sowie die persönliche Loyalität zu Ribbentrop. Im Mai 1940 wurde das »Referat Deutschland« des AA zur »Abteilung Deutschland« aufgewertet und unter Führung von Unterstaatssekretär Martin Luther, einem engen Vertrauten des Außenministers, sukzessive zu einem Organisationskomplex mit zwölf Referaten und 190 Mitarbeitern ausgebaut. Die Abteilung beanspruchte umfassende Zuständigkeiten etwa im Bereich der »internationalen polizeilichen Zusammenarbeit«, der »Judenfrage«, der »Rassenpolitik«, der »Deutschtumsfragen« und der »Volksdeutschen Umsiedlungen«. Bereits im Juni 1940 begann man sich dort Gedanken hinsichtlich des »deutschen Kriegsziels in der Judenfrage« zu machen. Die organisatorische Umsetzung des Massenmords bedurfte einer Vielzahl partizipierender Akteure und Institutionen. In diesem arbeitsteiligen Vernichtungsprozess war das Auswärtige Amt an verschiedenen Stellen entscheidend beteiligt. Im Januar 1942 nahm Unterstaatssekretär Luther als Vertreter des AA an der Wannseekonferenz teil, auf der die bereits angelaufenen Mordaktionen an der jüdischen Bevölkerung Osteuropas und der Sowjetunion besser koordiniert werden sollten. Hinsichtlich der vorgesehenen Deportationen aus den anderen Teilen Europas wurden enge Absprachen zwischen den jeweils zuständigen Sachbearbeitern des AA und den Referenten der Sicherheitspolizei und des SD vereinbart. Von den Ergebnissen der Konferenz erhielten nicht nur die »Deutschlandabteilung«, sondern auch die führenden Beamten anderer Abteilungen des Außenministeriums Kenntnis. Zudem ist davon auszugehen, dass diese AA-Mitarbeiter bereits seit dem Sommer 1941 über die von den Einsatzgruppen verübten Massaker in der Sowjetunion informiert waren. Als im März 1942 in den besetzten Gebieten Frankreichs, gemäß den auf der Wannseekonferenz getroffenen Vereinbarungen, damit begonnen wurde »im Zuge der praktischen Durchführung der Endlösung« Europa »vom Westen nach Osten durchzukämmen«, waren verschiedene Stellen des Auswärtigen Amtes an den organisatorischen Abläufe beteiligt. So wandte sich Eichmann im Vorfeld der jeweiligen bereits vorbereiteten Deportationen zehntausender französischer und staatenloser Juden nach Auschwitz regelmäßig an das AA, mit der Frage, ob auf Seiten des Amtes »Bedenken gegen die Durchführung der Aktion« bestünden. Obgleich auch vermeintliche Gegner des NS-Regimes, wie etwa Staatssekretär von Weizsäcker in die Entscheidungsprozesse miteinbezogen waren, regte sich hier jedoch zu keinem Zeitpunkt irgendein Widerspruch, Im Gegenteil war das AA bemüht, die Anfragen des RSHA möglichst zügig zu beantworten. Ähnlich kooperativ zeigte sich das Amt auch anlässlich der Deportationen aus anderen Teilen Europas. Dessen »Judensachverständige« versuchten etwa die verbündeten Staaten Ungarn, Rumänien und Bulgarien unter Druck zu setzen, damit diese die Flucht und Emigration der dort lebenden jüdischen Bevölkerung blockierten. Der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik sollten demnach, auch nach Auffassung des Auswärtigen Amtes, möglichst wenige entkommen.

Vom Auswärtigen Amt zum Auswärtigen Amt

Von der organisatorischen Einbindung des AA in den Holocaust war in den Jahren nach 1945 kaum mehr die Rede. Die Verantwortung für die präzedenzlosen Verbrechen wurde auf Hitler und eine kleine Clique nationalsozialistischer Überzeugungstäter reduziert. So verurteilte zwar das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal Joachim von Ribbentrop zum Tode, ebenfalls mussten sich einige hochrangige Beamten des Auswärtigen Amtes 1947 im so genannten »Wilhelmstraßenprozess« (bezeichnet nach dem Dienstsitz des Außenministeriums) für ihre Beteiligung an den NS-Verbrechen verantworten, eine umfassende kritische Auseinandersetzung mit der Politik des Amtes während der Zeit des Nationalsozialismus fand hingegen nicht statt. Eine Beobachtung, die freilich nicht nur auf das AA, sondern im Grunde auf die allermeisten politischen Institutionen, Behörden und Verwaltungsinstanzen zutraf. Das Auswärtige Amt wurde in den Jahren 1949 bis 1951 unter Beibehaltung seiner traditionellen Bezeichnung neu gegründet. Federführend agierten dabei ehemalige Karrierediplomaten, die bereits in der NS-Zeit im Außenministerium beschäftigt gewesen waren und nunmehr sämtliche Schlüsselpositionen des Amtes besetzten. Die auf eine »Bewältigung der NS-Bewältigung« (Norbert Frei) zielende Vergangenheitspolitik der Ära Adenauer machte neben dem Öffentlichen Dienst auch die Bonner Ministerien zu Tummelplätzen für ehemalige Funktionseliten, Anhänger und Mitläufer des Nationalsozialismus. Schätzungen zufolge lag der Anteil der ehemaligen NSDAP-Mitglieder unter den Bundesbeamten während der 1950er Jahre bei 30 Prozent, im Bundesinnenministerium sogar bei 42 Prozent. Ähnlich hohe bzw. noch höhere Quoten an NS-Belasteten fanden sich darüber hinaus im Justizministerium, im Vertriebenenministerium und nicht zuletzt im Auswärtigen Amt, wo im Jahr 1952 zwei Drittel der leitenden Beamten und vier Fünftel der Referatsleiter ehemalige Mitglieder der NSDAP waren. Damit beschäftige das AA während der 1950er Jahre mehr NSDAP-Mitglieder als zu Zeiten des »Dritten Reichs«.

An Aufarbeitung »kein Bedarf«?

Die Geschichte der Bundesministerien in der Nachkriegszeit ist bis heute kaum erforscht. Umso irritierender muss es daher erscheinen, mit welcher Vehemenz Innenminister Schily im Mai dieses Jahres Vorschläge, die Nachkriegsgeschichte der Bundesministerien aufzuarbeiten zurückwies, indem er apodiktisch behauptete, es gebe »keine Kontinuität zwischen der NS-Zeit und der demokratisch gewählten Bundesregierung« und somit auch »keine nationalsozialistische Vergangenheit, die der Aufarbeitung bedarf«. Ein Blick auf Schilys eigenes Ministerium widerlegt freilich eindrucksvoll dessen Behauptungen. Auf die überdurchschnittlich hohe Quote an ehemaligen NSDAP-Mitgliedern, die während der 1950er Jahre im Innenministerium beschäftigt waren, wurde bereits hingewiesen. Deutlich zeigten sich die personellen Kontinuitäten aber auch in den dem Ministerium unterstehenden Ämtern. So wurde das Bundeskriminalamt maßgeblich von vormaligen führenden Beamten des im RSHA angesiedelten Reichskriminalpolizeiamts aufgebaut. Im Bundesamt für Verfassungsschutz tummelten sich Mitte der 1950er Jahre zahlreiche frühere Gestapo- und SD-Mitarbeiter. Der personelle Kern des Bundesnachrichtendienstes rekrutierte sich nicht zuletzt aus der von Reinhard Gehlen geleiteten Abteilung »Fremde Heere Ost«, die das Oberkommando des Heeres während des Vernichtungskrieges in der Sowjetunion mit geheimdienstlichen Informationen versorgt hatte. Diese Kontinuitätslinien sind seit langem bekannt. Nun gilt es deren Auswirkungen auf politische Entscheidungsprozesse sowie die politische Kultur der Bundesrepublik zu untersuchen. Innenminister wie Otto Schily oder »verschworene Gesellschaften« wie die des Auswärtigen Amtes wird es auch künftig geben. Eine kritische Aufarbeitung der Geschichte werden sie jedoch langfristig nicht verhindern können.

Literatur:

Götz Aly/Susanne Heim: Vordenker der Vernichtung. Auschwitz und die deutschen Pläne für eine neue europäische Ordnung, Frankfurt/M. 1993.
Martin Broszat: Der Staat Hitlers, München 1969.
Christopher Browning: The Final Solution and the German Foreign Office. A study of Referat D III of Abteilung Deutschland 1940-43, New York 1978.
Hans Jürgen Döscher: SS und Auswärtiges Amt im Dritten Reich. Diplomatie im Schatten der »Endlösung«, Frankfurt/M., Berlin 1991.
Hans Jürgen Döscher: Verschworene Gesellschaft. Das Auswärtige Amt unter Adenauer zwischen Neubeginn und Kontinuität, Berlin 1995.