AIB
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4.2009
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8.12.2009
Die U-Haft als Mittel strafrechtlicher Kontrolle
»Feuer-Chaotin endlich im Knast« So schrieb die BILD am 20. Mai 2009, als gegen Alexandra R. wegen des Verdachts auf Brandstiftung an einem PKW in Berlin Friedrichshain Haftbefehl erlassen wurde – obwohl von der Staatsanwaltschaft zunächst kein Haftbefehl beantragt und die vorläufig festgenommene linke Aktivistin aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden war.