AIB 126 - 1.2020 | 21.6.2020 Berlin: Repression nach antifaschistischer Fahrradtour In Berlin wurden Teilnehmer*innen einer öffentlich beworbenen antifaschistischen Fahrradtour zum Ziel polizeilicher Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach Paragraph 129 StGB.