Skip to main content

Wieder „Einzelfälle“ bei Berliner Polizei

Einleitung

Gleich zwei rechte Vorfälle innerhalb der Berliner Polizei beschäftigten jüngst die Öffentlichkeit: Einerseits ein Angestellter des Gesamtpersonalrats, der in sozialen Medien rechte und rassistische Postings verbreitet haben soll. Zum anderen der Staatsschutz beim LKA, der sich von einem AfD-Kollegen zum Vorgehen gegen einen unliebsamen Journalisten instrumentalisieren lässt.

(Symbolfoto von Montecruz Foto; CC BY-SA 2.0)
(Symbolfoto von Montecruz Foto; CC BY-SA 2.0)

Der Polizist R., eigentlich Angestellter beim Objektschutz, war seit 2020 im Büro des Gesamtpersonalrat der Berliner Polizei tätig. An dieser Stelle hatte er Zugang zu unterschiedlichsten sensiblen Daten der Behörde, saß sogar in einem Büro unweit der Polizei­präsidentin. Auf Facebook und Twitter hetzte R. nach Berichten des "Der Tages­spiegel" gegen Flüchtlinge, begeisterte sich für die Wehrmacht und die AfD, wünschte Klimaaktivisten den Tod. Obwohl der Fall schon länger bekannt war und sogar die für solche Fälle zuständige Ermittlungsgruppe „Zentral“ ermittelte, wurde R. erst versetzt, nachdem der Sachverhalt öffentlich bekannt geworden war.

Beim zweiten Vorfall geht es um den Berliner Kriminalhauptkommissar André Graf, tätig bei der Direktion 2 und gleichzeitig Kommunalpolitiker für die AfD in Falkensee (Brandenburg). Graf fiel während der Corona-Pandemie als Maskengegner auf: In der Stadtverordnetenversammlung (SVV) von Falkensee wollte er im Dezember 2020 mithilfe eines kopierten Attestes ohne Mund-Nasenschutz in den Sitzungssaal. Als ihm das von der SVV-Vorsitzenden verweigert wurde, rief er die örtliche Polizei, die auch anrückte. Jedoch verließ Graf letztlich die Sitzung. Ähnliches wiederholte sich im Sommer 2021 in einem Kurhotel in Mecklenburg-Vorpommern. Im Streit um die Maskenpflicht soll Graf wieder zum Hörer gegriffen und die Polizei alarmiert haben. Nachdem ihm die erste Streife nicht half, soll er erneut die 110 gewählt haben. Vom Amtsgericht Stralsund wurde er deswegen für Missbrauch von Notrufen in zwei Fällen im Mai 2022 erstinstanzlich zu einer Geldstrafe verurteilt. Graf ging in Berufung.

Dass der Tagesspiegel über diese Vorgänge Anfang 2023 berichtet hatte, war Graf offensichtlich ein Dorn im Auge und er erstattete einige Zeit später Anzeige gegen den Autoren des Textes u.a. wegen angeblicher Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung. Der Autor komme nach seinen Recherchen „aus dem linksextremen Milieu und der Antifa“ und „führe, getarnt als Journalismus, einen Kampf gegen rechts“, soll er laut Tagesspiegel angegeben haben. Der Berliner Staatsschutz beim LKA tat Graf den Gefallen, leitete ein Verfahren ein und das Dezernat 521 für „Politisch motivierte Kriminalität – links“ führt nun Ermittlungen gegen den Autoren.

Öffentliche Kritik an dem Vorgehen, dass ein mutmaßlicher Querdenker und AfD-Polizist den Staatsschutz gegen einen unliebsamen Journalisten ins Feld schicken kann, stieß bei Berlins Innensenatorin Iris Spranger auf Unverständnis. In ihren Augen habe das LKA lediglich einen falschen Briefkopf verwendet, als es den beschuldigten Autoren kontaktierte.