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Urteile im Berliner »Bordsteinkick«-Prozess

Bild: de.indymedia.org/CC BY-SA 2.0 DE

Oliver Kaplan (rechts) und Marcel B. mit Hiltlergruß in der Discothek Jeton.

Mit einer Haftstrafe für den Haupttäter Oliver Kaplan von fünfeinhalb Jahren wegen versuchtem Totschlag und Bewährungsstrafen für die beiden Mitangeklagten Michael L. und Marcel B. wegen gefährlicher Körperverletzung endete im Januar 2010 der Prozess um den »Bordsteinkick« in Berlin-Friedrichshain. Am Morgen des 12. Juli 2009 war ein Student am S-Bahnhof Frankfurter Allee von den ursprünglich vier angeklagten Neonazis schwer verletzt worden. Über Minuten traten sie damals auf den Kopf des am Boden Liegenden ein. Die Tatverdächtigen saßen seitdem in Untersuchungshaft (vgl. AIB Nr. 84).

Als die Hauptverhandlung Anfang des Jahres vor dem Landgericht Berlin begann, zeichnete sich bereits nach dem ersten Verhandlungstag ab, das der politische Hintergrund der Tat weitgehend ausgeblendet werden soll. Den rechten Background und das Verhalten der Gruppe in der Discothek »Jeton«, wo sich die Angeklagten gegenseitig mit Hitlergruß fotografierten, thematisierte im Wesentlichen nur die Nebenklage. Die relativ milden Urteile basieren auf der Unterschiedlichkeit von Zeugenaussagen hinsichtlich der Tatbeteiligung. Zudem wurde das Vorgeschehen strafmildernd berücksichtigt und eine rechte Gesinnung sei nach Ansicht des Gerichts nicht das ausschlaggebende Motiv bei der Tat gewesen. Vorausgegangen war eine Auseinandersetzung von linken Jugendlichen mit den Neonazis wegen deren »Thor Steinar«-Jacke, aus der sich ein wildes Handgemenge in der Fußgängerzone vor dem S-Bahnhof entwickelte. Während die ursprünglichen Angreifer den Rückzug antraten, geriet der Student in die Schlägerei, weil die Rechten ihn aufgrund seines Aussehens als Gegner ausmachten. Dass er selbst einer der Angreifer gewesen sei, wie es der Angeklagte Kaplan im Verfahren behauptet hatte, hat sich in der Verhandlung nicht bestätigt. Bei der Urteilsverkündung bezeichnete der Richter die Handlungen als »ungeheuer brutales Vorgehen«, sah den Tötungsvorsatz aber nur beim Angeklagten Kaplan bestätigt. Michael G. wurde freigesprochen.