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Terrorgruppe »Freikorps« in Brandenburg verurteilt

Einleitung

Erstmals seit Jahrzehnten sind Anfang März 2005 Mitglieder einer Neonazigruppe als terroristische Vereinigung nach Paragraf 129a verurteilt worden. 

Bild: Christian Jäger

Der frühere "Freikorps"-Anführer Christopher Hartley (rechts) während eines Aufmarsches am 12. Januar 2013 in Magdeburg.

Das Oberlandesgericht Brandenburgs verhängte eine viereinhalbjährige Haftstrafe gegen Christopher Hartley, den Anführer des so genannten »Freikorps« aus der Gegend um Nauen. Seine elf ebenso angeklagten Mitstreiter kamen mit Bewährungsstrafen davon.

Mit dem erklärten Ziel, Ausländer aus der Region zu vertreiben, hatte das »Freikorps« über einen Zeitraum von acht Monaten Brandanschläge verübt: neun auf Asia- beziehungsweise Döner-Imbisse und einen auf ein von VietnamesInnen betriebenes Kleidungsgeschäft. Der angerichtete Sachschaden beläuft sich auf insgesamt 800.000 Euro, Menschen wurden nicht verletzt. Während der Taten waren die Freikorps-Mitglieder erst zwischen 14 und 18 Jahren alt.

Über Kontakte zu anderen Neonazigruppen verfügten sie zunächst nicht. Sie bemühten sich jedoch um die Erweiterung ihrer Gruppe – unter anderem trafen sie sich mit Gleichgesinnten im nahen Neuruppin und erwogen, einen Anschlag auf das dortige Flüchtlingsheim auszuüben.

Bemerkenswert ist die Ignoranz der Gesellschaft, auf die die Freikorps-Mitglieder offenbar zählen konnten. So wussten einige Mitschüler, wer für die Freikorps-Anschläge verantwortlich ist, ohne dass sie auf die Idee kamen, etwas zu unternehmen. Die Mutter von Christopher Hartley äußerte vermutlich offen Sympathien und soll ihren Sohn sogar per Auto zu einem der Anschläge gefahren haben. Gegen das Gerichtsurteil wurde in Revision gegangen.