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Schwimmbadverbot für Asylbewerber_innen in der Schweiz

Foto: flickr.com; Landesregierung Baden-Württemberg/CC BY-NC-ND 2.0

Die Vorsteherin des Departements Gesundheit und Soziales im Kanton Aargau/Schweiz, Susanne Hochuli (rechts), will Asylsuchenden in der Schweiz "nicht den roten Teppich auslegen". Hier mit dem deutschen Minister Peter Friedrich (links) bei einem Treffen am 6. Juni 2012 in der Villa Reitzenstein in Stuttgart.

Am 5. August 2013 bezogen 23 Personen, darunter zwei Kinder, die neu eingerichtete Asylunterkunft in Bremgarten, Kanton Aargau in der Schweiz. Das Bundesamt für Migration (BfM) und die Gemeinde Bremgarten hatten bereits im April über den temporären Betrieb der Unterkunft einen Vertrag abgeschlossen. Teil dessen war eine Vereinbarung in der 32 Zonen innerhalb der 6000 Einwohner_innen-Gemeinde festgelegt wurden, in denen sich Asylsuchende nach dem Wunsch der Gemeinde nicht aufhalten sollen. In einer der offiziellen Vereinbarung beigefügten Karte sind die »sensiblen Zonen« rot markiert. Darunter fallen beträchtliche Teile der Innenstadt inkl. Bibliothek, Altersheim, Kirchvorplatz, Schule und Sportanlagen. Diese Bereiche dürfen von Asylsuchenden nur nach Einladung oder behördlicher Genehmigung in Begleitung von Betreuungspersonen betreten werden. »Wenn Asylsuchende in die Schweiz kommen, sollte man ihnen nicht den roten Teppich auslegen«, rechtfertigt die Aargauer Sozialministerin Susanne Hochuli (Grüne) die Einschränkung der Rechte von Asylsuchenden.1

Seit Änderung der Asylgesetze im Juni 2012 ist die Festlegung von Verbotszonen, in Absprache mit dem BfM, gängige Praxis und wird vielerorts entsprechend umgesetzt. Während bisher, trotz medialer Berichterstattung und Protesten der Menschenrechtsgruppe Augenauf, die breite Empörung ausblieb, regt sich langsam Widerstand.

Jurist_innen bewerten die kollektive und präventive Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden als nicht mit dem Schweizer Recht vereinbar. Das BfM und die Gemeinde geraten langsam in Bedrängnis und möchten die Zonen nicht mehr als Verbotszonen verstanden wissen. Sie seien vielmehr eine Empfehlung und bei Nichtbeachtung keinesfalls mit Sanktionen belegt. Weitere Schikanen wie die Ausgangssperre zwischen 17 und 9 Uhr sowie der Ausschluss der Kinder vom regulären Schulunterricht bleiben bestehen. Bei der Vereinbarung über solche Zonen sei lediglich auf in der Bevölkerung vorhandene Ängste reagiert worden, so der Chef des BfM Mario Gattiker: »Zu konkreten Zwischenfällen kommt es zwar selten. Aber es geht nicht zuletzt darum, dem gewachsenen subjektiven Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen.«2

Dass trotz der Skandalisierung und des Medienrummels die Kritik beim Gemeindepräsidenten Raymond Tellenbach (FDP) noch immer nicht angekommen zu sein scheint, verdeutlicht nichts besser als der zynische Kommentar, dass das Badeverbot im Freibad  ausgesprochen wurde, weil es sein könne, dass Asylsuchende nicht schwimmen könnten. Abhilfe verspricht das BfM: »Wir schauen nun, ob es möglich ist, im Innenhof des Zentrums Duschen anzubringen, wo sich die Bewohner abkühlen können.«3