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Schweden: Neonazi mit Attentats­plänen?

Einleitung

Ein 49-jähriger Neonazi der „Nordiska Motståndsrörelsen“ (NMR) wurde im September 2018 in Schweden vom Bezirksgericht Sundsvall zu einer Haftstrafe verurteilt.

Foto: polisen.se

Anschlagsvorbereitungen vom Neonazi Peter Holm ?

Dabei ging es unter anderem um Gewalttaten und illegalen Waffenbesitz. Das Urteil von zwei Jahren und sechs Monaten Haft behandelte aber – entgegen der Anklage – nicht mehr die Planung eines Mordes. Die Polizei hatte ermittelt, dass der Neonazi Peter Holm zwei ihm unliebsame Journalisten ausgeforscht und sich zudem eine Aktentasche mit versteckt eingebauter Waffe samt Schalldämpfer angeschafft hatte.

Holm gehört zu den prominentesten Mitgliedern der "Nordiska Motståndsrörelsens" („Nordischen Widerstandsbewegung“) und soll laut dem schwedischen Geheimdienst „Säkerhetspolisen“ (Säpo) die Rekrutierung neuer Mitglieder betrieben und oft Vorträge gehalten haben. Holm hatte sich bei Aktivitäten der schwedischen Neonaziszene als Fotograf betätigt und war lokaler Gruppenführer der NMR in seiner Region.

Die Entdeckung in Sundsvall – rund 400 Kilometer nördlich von Stockholm – war jedoch ein Zufall. Wegen seiner eindeutigen Aktivitäten sollten zunächst Waffen, für die er eine Lizenz hatte, eingezogen werden. Das führte jedoch dazu, dass der Aktivist der "Nordiska Motståndsrörelsens" (NMR) wegen dem Verdacht der „Konspiration zum Mord“ verhaftet wurde.

Die Polizei hatte am 8. Mai 2018 bei ihm weitere illegale und zum Teil selbstgebaute Waffen gefunden. Zusätzlich wurden mehrere Speichergeräte, eine Liste „schwedischer Juden“ und Telefone beschlagnahmt. Der NMR-Chefredakteur Martin Saxlind versuchte, die Situation zu retten. Er bezeugte, Holm habe Artikel unter dem Pseudonym „Peter H Norrland“ auf der Website „Nordfront“ geschrieben, daher sei er „Journalist“. Die Meinungsfreiheit sei nun gefährdet und quellengeschütztes Material würde unerlaubt untersucht werden. Das Amtsgericht ging zunächst auf diese Argumentation ein, während das Berufungsgericht feststellte, dass er nicht bei dem „Partei-Organ“ beschäftigt gewesen sei. In einem letzten Versuch hatte sich Saxlind an den Obersten Gerichtshof gewandt, um zu verhindern, dass im Prozess gegen Holm das Material beweiskräftig wird.  Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.