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Neonazi Peter Borchert sticht Rocker nieder – Freispruch

Einleitung

Völlig unerwartet wurde am 19. Februar 2009 beim Landgericht Kiel der Kieler Neonazi und ehemaliges Mitglied des Landesvorstandes der Schleswig-Holsteiner NPD Peter Borchert vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. 

Der Kieler Neonazi Peter Borchert kam erstaunlicherweise mit einem Freispruch davon.

Er war angeklagt, vor dem Kieler Amtsgericht Ende August 2008 zwei Mitglieder der Hells Angels Kiel niedergestochen und einen hierdurch lebensgefährlich verletzt zu haben. Hintergrund dieser Tat ist eine bereits länger andauernde Streitigkeit zwischen Borchert und den Hells Angels Kiel. Borchert scheint mit seiner Gruppe von autonomen Nationalisten im Interessenbereich der Rocker gewildert zu haben. Darüber hinaus dürfte Borchert den Hells Angels verübeln, dass sie dem ehemaligen Neonazi Klemens Otto (Combat 18 Pinneberg) eine Ausstiegsalternative in einem Neumünsteraner Tattoostudio bieten. Neonazis aus Borcherts Umgebung vermuten, dass Otto belastende Aussagen zum Nachteil Borcherts gemacht hatte.

Ende August 2008 sollte am Amtsgericht Kiel eine gefährliche Körperverletzung zum Nachteil des Betreibers des Neumünsteraner »Tattoo Point« und Hells-Angels-Mitglied verhandelt werden. Dieser war in einer Kieler Diskothek niedergestochen worden, nachdem er sich mit zwei Brüdern aus der örtlichen Neonaziszene geschlagen hatte. Diese baten Borchert um Hilfe, der seine »Aktionsgruppe Kiel« zum Prozess in schwarzer Kleidung, mit Mütze und Sonnenbrille erscheinen ließ. Bei der folgenden Schlägerei wurden zwei Hells Angels von Borchert mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt.

Seine spätere Nothilfebehauptung war zwar stark widersprüchlich, weil er angab, er hätte gerade Stichbewegungen gemacht, sich aus seiner Schilderung allerdings ergab, dass er sich den Opfern nur von hinten hatte nähern können. Aus dieser Position hätte er ihnen die Stichverletzungen allerdings nur mit einer weiten Drehbewegung beifügen können. Daneben lag eine Aussage eines Gerichtsangestellten vor, der beschrieb, dass die Auseinandersetzung von einer Person aus der Gruppe der Neonazis begonnen wurde, der auf die Hells Angels zutrat und zwei gerade Bewegungen gegen diese ausgeführt hätte.

Die Ermittlungen gegen Borchert wurden von Anfang an lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht wegen versuchten Totschlags geführt. Borchert wurde in der Vergangenheit mehrfach wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einsatz eines Messers verurteilt. Die Ermittlungen gegen seine Begleiter, größtenteils Neonazis von denen mehrere bei der letzten Kommunalwahl für die NPD angetreten waren, wurden eingestellt.

Gegen die beteiligten Hells Angels wird bis heute ermittelt. Obwohl einer der beteiligten Neonazis angab, aus dem Umfeld Borcherts bedroht worden zu sein, er solle für diesen aussagen, wurden in diese Richtung keine Ermittlungen unternommen. Die beiden Verteidiger Borcherts, der Kieler Rechtsanwalt Christian Bangert, stellvertretender Vorsitzender des NPD-Kreisverbandes Kiel-Plön sowie der Kölner Rechtsanwalt Horst Terjung waren nicht in der Lage, Zweifel an der Anklage zu erwecken. Der trotzdem erfolgte und kaum zu begründende Freispruch weckt bei einzelnen Beobachtern den Verdacht, staatliche Stellen würden ihre schützende Hand über Borchert halten. Da die Staatsanwaltschaft wider Erwarten Revision gegen den Freispruch eingelegt hat, wird die Geschichte unter Umständen ein Nachspiel haben.