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Lutz Willert freigesprochen

Einleitung

Ein Stendaler Gericht hat den Neonazi Lutz Willert (»Univerzal Records«) vom Vorwurf freigesprochen, die »Schulhof-CD« mit dem Titel »Anpassung ist Feigheit« illegal vorrätig gehalten zu haben. 

Rechtsrock Produzent Lutz Willert aus Kuhlhausen gilt als ein Auftraggeber der »Schulhof-CD«. Er wurde freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate auf Bewährung für Willert gefordert. Damit wiederholt das Gericht seine Rechtsauffassung, die Texte seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Die CD sei nicht schwer jugendgefährdend und deshalb nicht strafbewehrt.

Verteidigt wurde der 31jährige Neonazi vom Berliner Szeneanwalt Wolfram Nahrath, dieser war - bis zu ihrem Verbot 1994 - Bundesführer der neonazistischen »Wiking Jugend«. Im Prozess war unter anderem auch die Hamburger Szeneanwältin Gisa Pahl als Sachverständige für die Indizierung extrem rechter Tonträger gehört worden. Das juristische Gutachten hatte der Zeuge Matthias Hermann aus Ludwigshafen in Auftrag gegeben, er gilt als führender Aktivist des neonazistischen »Aktionsbüro Rhein-Neckar«. An den zwei Prozesstagen wurde Willert unter anderem von dem Neonazi Enrico Marx (»Barbarossa Records«) aus Sangerhausen begleitet.

Die Staatsanwaltschaft Stendal hat Revision beantragt. Laut Bundesprüfstelle liegt zudem ein Antrag auf Indizierung der CD vor, der bis zum Ende des Verfahrens ruht. Von den 50.000 gepressten Tonträgern hatten diverse Polizeidienststellen etwa 3.500 Exemplare konfisziert, der Rest blieb bis heute unauffindbar.