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Kurzer Prozess: Fünf Justizbeamte in Dresden verurteilt

"Antifa Recherche Team Dresden" (Gastbeitrag)
Einleitung

Nach nur drei Prozesstagen und einer sehr kurzen Beweisaufnahme wurden fünf Justizbeamte aus der JVA Dresden am Amtsgericht zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Verhandelt wurden mehrere Fälle von rassistisch motivierter Gewalt im Gefängnis.

Bild: @Pixel_Roulette; Twitter

Daniel Zabel auf dem Weg zum Landesparteitag der sächsischen AfD 2021.

Die Wärter waren Teil einer Chatgruppe, in denen sie mit ihren Taten prahlten, dazu Fotos von Gefangenen austauschten und ihre rassistische, antisemitische und sexistische Gesinnung zur Schau stellten.

Aufgeflogen war der Chat im Zuge von Ermittlungen gegen den JVA-Beamten Daniel Zabel, der mittlerweile Teil des Landesvorstands der AfD Sachsen ist. Zabel spielte den Neonazis von "Pro Chemnitz" 2018 einen Haftbefehl zu, den diese im Zuge ihrer rassistischen Mobilisierungen nach einem Tötungsdelikt auf ihrer Website publizierten. Er wurde deswegen rechtskräftig zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Wegen der Angriffe im Gefängnis gab es nun noch fünf Monate oben drauf.

Zusammen mit drei weiteren JVA-Beamten wurde Zabel der gemeinschaftlich begangenen Körperverletzung im Amt schuldig gesprochen. Das Gericht setzte die Strafen zur Bewährung aus. Ein weiterer Beamter wurde wegen Körperverletzung und Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Die lange Verfahrensdauer spielte den Angeklagten in die Hände und wurde beim Strafmaß als mildernder Umstand berücksichtigt. Die Taten lagen zum Zeitpunkt der Verurteilung etwa vier Jahre zurück, bereits im Sommer 2020 hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.

Dann gingen weitere zwei Jahre ins Land und das mit Folgen. Die Geschädigten waren nicht erreichbar oder bereits abgeschoben, ihre Perspektiven wurden in der Verhandlung nur durch verschriftlichte Protokolle berücksichtigt. An der Aufklärung der Tatmotivation schien das Gericht kaum interessiert: Die Chatprotokolle wurden im Selbstleseverfahren eingeführt und der Öffentlichkeit somit weitgehend vorenthalten. Eine kritische Aufarbeitung in eigener Sache - diese Erwartung hat die Justiz im Rahmen des Prozesses nicht erfüllt.