Skip to main content

Klage von „Label 23“ abgewiesen

Einleitung

Im Juli 2017 entschied das Landgericht Berlin, dass das „Antifaschistische Info­blatt“ (AIB) kritisch über die Modemarke „Label 23“ berichten darf.

Bild: Screenshot von lr-online.de; 17. Januar 2012

Der rechte Kampfsportler Markus Walzuck zählte in der Vergangenheit zum nahen Umfeld des Modelabels „Label 23“.

Die Modemarke "Label 23" hatte über die „KF Textil Distribution UG“ von René Möbus aus Forst in der Lausitz (Brandenburg) gegen den Artikel „‚Leben heißt Kampf‘ – Die Cottbusser Marke ‚Label 23‘“ auf der Homepage www.antifainfoblatt.de geklagt.

Man hätte dem Neonazi-Aktivisten Markus Walzuck im April 2017 die Verkaufsrechte für „Label 23“ entzogen und würde nun auch „deutsche Kunden mit Migrationshintergrund“ beliefern - argumentierte der Kläger unter anderem.

Das Gericht befand jedoch, dass die Klage unbegründet und der AIB-Artikel eine zulässige Meinungsäußerung ist.

Es sei demnach gerechtfertigt Markus Walzuck als – im „ideellen“ Sinne – Inha­ber (auch) der Marke „Label 23“ darzustellen. Die Aktivitäten des früheren Inhabers und dessen Verstrickung in das Neonazi-Milieu würden zeigen, das letztlich auch „knallharter Neonazismus“ dahinter stehe.