Im brandenburgischen Spreewaldort Burg hat ein Neonazi eine Gaststätte und ein Hotel übernommen.
weiter ...Sie sind hier
NEUESTE ARTIKEL
Eine schrecklich reaktionäre Familie
NSU-Aufklärung unter Druck
Die US-amerikanische CPAC und ihr Ableger in Ungarn
Internationale der Monarchisten und des Rechtskatholizismus
Zehn Thesen zu Verrat, Patriarchat und militanter Gewalt als politischem Mittel
SUCHEN
AKTUELLES HEFT
WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN
Arbeit, Bewegung, Geschichte: Zeitschrift für historische Studien
Druckluft. Eine Geschichte vom Erinnern und Kämpfen
„Corona Proteste“ und die extreme Rechte. Aspekte des Demonstrationsgeschehens im Land Brandenburg 2020 und 2021
AUSGABENARCHIV

Klage von „Label 23“ abgewiesen
Im Juli 2017 entschied das Landgericht Berlin, dass das „Antifaschistische Infoblatt“ (AIB) kritisch über die Modemarke „Label 23“ berichten darf.
Die Modemarke "Label 23" hatte über die „KF Textil Distribution UG“ von René Möbus aus Forst in der Lausitz (Brandenburg) gegen den Artikel „‚Leben heißt Kampf‘ – Die Cottbusser Marke ‚Label 23‘“ auf der Homepage www.antifainfoblatt.de geklagt.
Man hätte dem Neonazi-Aktivisten Markus Walzuck im April 2017 die Verkaufsrechte für „Label 23“ entzogen und würde nun auch „deutsche Kunden mit Migrationshintergrund“ beliefern - argumentierte der Kläger unter anderem.
Das Gericht befand jedoch, dass die Klage unbegründet und der AIB-Artikel eine zulässige Meinungsäußerung ist.
Es sei demnach gerechtfertigt Markus Walzuck als – im „ideellen“ Sinne – Inhaber (auch) der Marke „Label 23“ darzustellen. Die Aktivitäten des früheren Inhabers und dessen Verstrickung in das Neonazi-Milieu würden zeigen, das letztlich auch „knallharter Neonazismus“ dahinter stehe.
ÄHNLICHE ARTIKEL
ANTIFASCHISTISCHES INFOBLATT
10961 Berlin
PGP-Fingerprint: 0DEA A79A 9738 7F2B 5245 62BF 8DC1 51B9 9FAE 15B1
BANKVERBINDUNG
Bank für Sozialwirtschaft Berlin
IBAN: DE52 3702 0500 0003 2518 00