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Heßmarsch 2008 verboten

Einleitung

Das zuständige Landratsamt hat den geplanten neonazistischen »Rudolf-Heß-Gedenkmarsch« im August durch Wunsiedel auch in diesem Jahr verboten. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat das Verbot bestätigt. 

Bild: attenzione-photo.com

Der neonazistische Rudolf Heß Marsch im August 2004 in Wunsiedel.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte mit seiner Entscheidung vom 25. Juni 2008 die Rechtmäßigkeit des Verbots eines Heßmarsches im Jahr 2005. Der Aufmarsch zu Ehren des Hitlerstellvertreters Rudol Heß wurde in den Jahren 2001 bis 2004 erlaubt und unter Polizeischutz durchgeführt. »Bei aller Kritik an dem Vorgehen der Politik, die wieder einmal politischen Problemen allein mit der Verschärfung von Strafgesetzen begegnet, ist das Verbot ein Erfolg der jahrelangen Arbeit der antifaschistischen Bewegung«, so die Sprecherin der Kampagne »NS-Verherrlichung stoppen!«

Der Anmelder Jürgen Rieger war mit seiner Klage gegen das im Jahr 2005 erfolgte Verbot der Demonstration bereits vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Dieses  Urteil war zunächst vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt worden, der allerdings die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen hatte. Grund- lage des Verbotes ist der 2005 geänderte Straftatbestand der Volksverhetzung. Die sich hier ergebenden auch verfassungsrechtlich schwierigen Fragen wurden nun erstmals vor dem höchsten Verwaltungsgericht Deutschlands nach umfassender Prüfung entschieden. Hiergegen kann sich Rieger nur noch mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht wenden.