Skip to main content

Gemeinschaftserlebnis Kindermord

Einleitung

Positionspapier der INEX Leipzig zu Kampagnen »gegen Kinderschänder«

In Leipzig wurde im Jahr 2008 ein Kind getötet. Was sich im Anschluss daran abspielte, ist keine Leipziger Spezialität, eignet sich aber als prägnantes Beispiel für den deutschen »Kinderschänder«-Diskurs, wie er in anderen Fällen auf ähnliche Weise abläuft. Schon kurz nachdem das Opfer als vermisst gemeldet wurde, beteiligten sich BürgerInnen im Leipziger Stadtteil Reudnitz an Suchaktionen. Darunter auch organisierte Neonazis aus dem Umfeld der Freien Kräfte Leipzig.

Nachdem der Tod der 8-jährigen Michelle bekannt wurde, kam es zu mehreren öffentlichen Protestdemonstrationen. Aufgebrachte Menschen mit und ohne äußere Anzeichen einer Zugehörigkeit zur Neonaziszene forderten gemeinsam »Todesstrafe für Kinderschänder«, skandierten Sprechchöre wie »Unsere Kinder sind unsere Zukunft« oder »Kinderschänder an die Wand«. Vor den Kameras platzierten Eltern mehr als ein Dutzend kleiner Kinder vor einem Transparent mit der Aufschrift »Todesstrafe für Kinderschänder« und ließen sie anschließend mit dünnen Stimmen eben diese Forderung als Parole rufen. Aus Interviewbeiträgen von Beteiligten schlug einem geifernder Hass und schäumende Wut entgegen. Jetzt müsse endlich Schluss sein mit laschen Strafen, »für immer weg, weg, weg« ließ sich ein Mann hinterm Gartenzaun vernehmen. Eine Mutter forderte »die sollen ihre dreckigen Finger von unseren Kindern lassen«.

Auf Transparenten, welche die Neonazis auf den Demonstrationen durch den Leipziger Osten mitführten, fanden sich Statements wie »Die Sicherheit unserer Kinder geht alle an« und »Für einen Nationalen Sozialismus«. In den Filmbeiträgen von Spiegel TV und RTL sind ebenso Tränen und Umarmungen emotional erschütterter Menschen als auch stille Anteilnahme zu sehen.

Die Zivilgesellschaft grenzt sich ab

In der öffentlichen Debatte über die Kindestötung im Leipziger Osten wurde ca. drei Wochen nach dem Mord und den größten Demonstrationen immer deutlicher ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber einer politischen »Instrumentalisierung« des Falles geäußert. Vom Leipziger Oberbürgermeister über die Initiative »Buntes Reudnitz« bis hin zu Statements von Antifagruppen wie dem »Ladenschlussbündnis« reichte die Ablehnung der Neonazi-Demonstrationen.

Ein Teil der antifaschistischen Verlautbarungen richtete sich so zwar gegen die Präsenz organisierter Neonazis, an der kritischen Auseinandersetzung mit den Inhalten der Protestveranstaltungen mangelte es jedoch. Unabhängig davon hat die breite Ablehnung immerhin dazu geführt, dass sich die gemeinsame Mobilisierung von »normalen« BürgerInnen und Neonazi-Aktivisten jetzt schwieriger gestaltet. Der Ruf sogenannter »Rechtsextremisten« ist nicht der Beste, nach wie vor erzeugt das offene Bekenntnis zu NPD oder Freien Nationalisten ein Image-Problem. Diejenigen, die sich als bekennende Neonazis zum Mordfall Michelle äußerten, gerieten sofort in den Verdacht, etwas anderes zu verfolgen, als sie vorgaben zu tun. Im Gegensatz zur als berechtigt empfunden Betroffenheit der »Leipziger Bürgerinnen und Bürger« ,galt die Anteilnahme der Neonazis nur als vorgetäuscht. Der Vorwurf lautete, sie würden die Emotionen der Menschen missbrauchen: »Mit großer Sorge erfüllt uns, dass Rechtsextreme das Verbrechen an dem Mädchen ausnutzen, um ihre menschenverachtende und demokratiefeindliche Ideologie zu verbreiten. Der Schock, die Wut und die Ratlosigkeit in der Bevölkerung werden von Rechtsextremen in ungeheurer Respektlosigkeit gegenüber dem ermordeten Kind für ihre politischen Zwecke missbraucht.«1

Harte Strafe muss sein

Die klare Trennung, die hier zwischen dem Fühlen und Denken der Neonazis auf der einen Seite und den Einstellungen der BürgerInnen auf der anderen Seite vorgenommen wird, können wir so nicht nachvollziehen. In den Forderungen nach der Todesstrafe und den explizit geäußerten Abwehrreaktionen gegen alle Gedanken an therapeutische und später resozialisierende Maßnahmen für Sexualstraftäter war sie jedenfalls nicht zu vernehmen. Hier gab es auch in Leipzig im Spätsommer 2008 zunächst nur offensichtlichen Konsens. Und dieser reichte weit. Selbst die alternative BürgerInneninitiative »Buntes Reudnitz« meinte deshalb in ihrem Offenen Brief, Verständnis für die Rufe nach einer harten Bestrafung für die Täter äußern zu müssen. Dabei rufen die TeilnehmerInnen solcher Demonstrationen eben gerade nicht einfach »nur« nach härteren Strafen, sondern ganz eindeutig und alle zusammen »Kinderschänder an die Wand« oder »Keine Gnade für Kinderschänder«.

Der Ruf nach dem starken Staat mit weitreichender Bestrafungskompetenz ist Teil des Bewusstseins der Massen. Ob es um Sexualdelikte geht oder »Gewalt gegen Deutsche«, um Einbruchskriminalität oder Sozialleistungsbetrug: Wer nach härteren Strafen ruft, hat von vornherein recht. Insofern wundert es nicht, dass auch Personen, die in Organisationen Mitglied sind, denen die Todesstrafe in den USA gerne einmal Anlass für Kritik ist, sich im deutschen Ernstfall als gute Demokraten erweisen und dem Volk nach dem Maul reden. Ob SPD, LINKE oder Grüne, ob Attac oder DGB-Jugend: die Empathie für die Forderung nach »einer harten Bestrafung der Täter« reicht weit.

Sicher macht es einen Unterschied, ob die Todesstrafe gefordert oder anderen Optionen des harten Strafens Verständnis entgegengebracht wird. Wie wäre es aber mit Kritik? Die begänne jenseits alternativer Forderungen nach »Kastration« oder »Arbeitslager«. Nein, die Zivilgesellschaft wünscht sich eine Bestrafung im Rahmen der Gesetze. Wie wäre es mit lebenslanger »Sicherheitsverwahrung«? Wir wissen es nicht, die Reudnitzer DemokratInnen und ihre UnterstützerInnen bleiben noch unkonkret in ihrem Appell für »die gerechte Bestrafung von Menschen«, die »unseren Kindern Leid antun«. Aber dem Bedürfnis nach Rache geben sie so oder so nach. Mit ihrer sanften Abgrenzung von der Todesstrafe sagen sie nichts gegen die Bereitschaft der »Bürgerinnen und Bürger«,  menschliche Existenzen zu negieren, sie physisch oder sozial liquidieren zu wollen. 

Demgegenüber muss der Wert menschlichen Lebens und die Überzeugung menschlicher Veränderbarkeit und Resozialisation offensiv verteidigt werden, gerade weil die gesellschaftliche Stimmung nicht danach ist. Argumente für die Ausweitung staatlicher Repression dominieren gegenwärtig den öffentlichen Diskurs – im Widerspruch zu Empirie und kriminologischer Expertise.

Vom signifikanten Rückgang von Sexualstraftaten an Kindern, auch durch verbesserte Therapiemöglichkeiten2 und von den trotz dieser Erkenntnis häufig fehlenden finanziellen Mitteln für diese Art der Prävention3 wird kaum gesprochen. Genau dies wäre aber zu tun. Es mag bei einigen, die Verständnis für eine »härtere Gangart« haben oder selber gleich die finale Strafe fordern, eine unreflektierte Gerechtigkeitsauffassung aus dem Bauch heraus sein, die sich um den Schutz und die Würde des menschlichen Lebens im Ernstfall weniger Gedanken macht. Das aber ist der richtige Moment, dem eine andere Auffassung entgegenzusetzen. Statt über neuen Mord sollte über die Ursachen der Tat und humanistische Wege der Verhinderung neuen Leids diskutiert werden. Der Law-and-Order-Populismus, mit dem die zivilgesellschaftliche Elite regelmäßig reagiert, ist vielleicht in der Diskussion »gar nicht so gemeint«, aber auf jeden Fall politisch blind und in emanzipatorischer Hinsicht absolut kontraproduktiv.

Oder geht es denen, die nach härterer Strafe schreien, doch um etwas Gutes? Ist nicht die Verhinderung weiterer Sexualverbrechen an Kindern das Ziel, für welches es mehr Verständnis aufzubringen gilt? Die Angst um die Unversehrtheit des eigenen Kindes wird aus der einen oder dem anderen gesprochen haben. So funktioniert das viel beschworene Mitgefühl doch wirklich, dass wer vom Leid der anderen erfährt nur an die eigene Sippe denkt und eigene Angst verspürt. Wäre es nur diese eigennützige Motivation, die hinter der Forderung nach Härte steht, ließe sich dies mit Blick auf den gesellschaftlichen Konkurrenzkampf vielleicht nachvollziehen. Zu akzeptieren wäre die Forderung nach »Todesstrafe für Kinderschänder« auch unter diesen Umständen nicht. Weder macht die Strafe den vorangegangenen Mord ungeschehen, noch hätte sie, da sind sich die ExpertInnen weitgehend einig, eine abschreckende Wirkung auf potentielle Täter.

Was steckt hinter dem Ruf nach Todesstrafe?

Wir vermuten jedoch, hinter dem Ruf nach der Todesstrafe verbirgt sich mehr als reine Elternbesorgnis. Warum geht der Ruf nach der Todesstrafe den »BürgerInnen« und den Neonazis so leicht von den Lippen? In der Lynchmobstimmung von Leipzig-Ost und anderswo ist der wahrscheinliche Täter bereits aus dem kollektiven »Wir« ausgeschlossen. Der Schuldige wird zum Aussätzigen gemacht, der nichts, aber auch gar nichts mit »uns« zu tun haben darf. Das widerspricht jeder Empirie. Die sexualisierte Gewalt gegen Kinder wird zu 90 Prozent von Männern, und zwar meist von Familienangehörigen oder in der Familie bekannten Männern ausgeübt. Vor dem Öffentlichwerden der Schuld sind die Sklavenhalter und Sexualstraftäter ganz normale Familienväter, Opas, Brüder, Nachbarn und Kollegen. Sie kommen aus jeder sozialen Schicht und wirken unauffällig. Aus ihren Taten spricht der sexualisierte Wunsch, Macht und Gewalt auszuüben, Frauen und Kinder als Dinge zu benutzen. Vorstellungen, die auch in den normalen patriarchalen Ungleichheitsverhältnissen verankert sind. In dieser Hinsicht mehr Erkenntnisse über Ursachen und Präventionsmöglichkeiten zu erlangen, interessiert gegenüber den voyeuristisch zur Kenntnis genommenen Details der Tat im Allgemeinen keinen und keine mehr.

Diejenigen, die jetzt am lautesten zur Gewalt gegen diese »Schweine« aufrufen, haben vielleicht eine Ahnung, vielleicht auch eigene Erfahrungen mit der Normalität und Intimität der Gewaltverhältnisse, von denen auch diese Tat ein Teil ist. Aber weil es nicht sein darf, dass »so etwas« jemand von ihnen, ein Deutscher, ein Bürger, etc. gemacht hat, wird der Tod oder der immerwährende Ausschluss des Täters aus der Gemeinschaft verlangt. Im Zorn des Volkes ist der Schuldige bereits jetzt als »Schwein«, »Perverser« und »Irrer« externalisiert.

Vom Reinigungsbedürfnis der Gemeinschaft

»Unsere Stadt hat Kinderschänder satt« stand in Leipzig auf einem Transparent der Neonazis und »Bürger und Eltern wehrt euch«. Auch die bunten ReudnitzerInnen sprechen als Kollektivsubjekt am liebsten für alle LeipzigerInnen und wollen das Engagement für den »Schutz unserer Kinder«. Natürlich gibt es Unterschiede, wie die DemonstrantInnen das »Wir« definieren, von dem der Täter kein Teil mehr sein soll, ja nie gewesen sein darf. Bekennende Neonazis haben eine recht reflektierte Vorstellung, wer legitime Bürgerin und legitimer Bürger ist. Zugehörigkeit bemisst sich bei ihnen anhand völkischer Kategorien. Die Gemeinschaft der Blutsdeutschen, der Gesunden und Anständigen ist von artfremden Elementen zu säubern. Wie früher. Und gerade der Familie gilt in der Ideologie der Neonazis der größte Schutz. Wer Gesellschaft als lebendigen Organismus denkt, als Lebensbaum, an dem der hoffentlich reinrassige Nachwuchs als zarte Knospe aus den Ästen der Erwachsenen sprießt.

Wer in unzähligen Liedern die Reinheit und Gefühlswelt der deutschen Mutter besingt, und sich eine Frau jenseits einer erfüllten Mutterrolle kaum vorstellen kann, wer eine Sittlichkeitsvorstellung aus dem 19. Jahrhundert tradiert, der und die sollen über den Tod eines kleinen Mädchens nicht betroffen sein können? Ganz im Gegenteil, es ist durchaus verständlich, dass einen Neonazi die begangene Mordtat weitaus mehr erschüttert als vernünftige BürgerInnen.

Den Neonazis in Leipzig-Reudnitz ist der Schutz der deutschen Familie jedenfalls reine Herzensangelegenheit. Mit ihrer Forderung nach »Todesstrafe für Kinderschänder« instrumentalisieren sie nichts, sondern reagieren auf der Grundlage ihrer biologistischen Gemeinschaftsvorstellung. Ihre in Marschform vorgetragene Strafandrohung zielt auch weniger auf den »Aufbau eines totalitären Staates«, wie die Bürgerinitiative Buntes Reudnitz meint. Nein, es zielt auf die Reinhaltung eines rassistisch definierten Volkskörpers. Die Großväter der braunen Krakeeler von heute führten 1941 die »Reinigungstodesstrafe« für »Sittlichkeitsverbrecher« ein. Mit ihr sollte die Volksgemeinschaft geschützt und dem Bedürfnis nach gerechter Sühne stattgegeben werden. In der Rechtspraxis hieß dies, dass die Feststellung einer Minderwertigkeit des Täters zur Verhängung der Todesstrafe ausreichte, um dem »sittlichen und biologischen Reinigungsbedürfnis der Volksgemeinschaft« Genüge zu tun.

Wie weit ist dieser Nazijargon und das ihm zu Grunde liegende Denken von den Vorstellungen der protestierenden BürgerInnen entfernt? Sie sagen immerhin nicht »Volksgemeinschaft«, das ist zur Kenntnis zu nehmen. Aber was denken sie? Wollen nicht auch sie mit der Todesstrafe die Gesunden und Normalen vor dem Abnormen und Kranken schützen? Imaginieren nicht auch sie sich in eine Gemeinschaft der reinen Volksfürsorge, der das Wohl »unserer« Kinder der höchste Wert ist? Benutzen sie nicht – genauso wie die Neonazis – den Begriff »Kinderschänder«, der Kinder den barbarischen Kategorien von »Ehre« und »Schande« unterwirft? Wie definieren sie das kollektive »Wir«, als dessen Teil sie sich fühlen? Wie zahlreich und vehement wäre ihr Protest, hätte das Opfer von Reudnitz einen Migrationshintergrund gehabt?

Die Empathie der Trauer- und Wutgemeinschaft hat auch in Leipzig klare Zugangsgrenzen. Diese orientieren sich an den ideologischen Verhältnissen, also auch an Rassismus und Nationalismus. Neonazis und BürgerInnen waren sich stillschweigend oder unbewusst einig, wem in diesem Land Trauer und Mitgefühl gebührt. Nicht hundert ertrunkenen Flüchtlingskindern, keiner und keinem der über 140 von Neonazis malträtierten Obdachlosen, Punks, MigrantInnen und Schwulen wurden nur halb so viele Tränen hinterher geweint, wie dem toten Mädchen aus dem Leipziger Osten.

Über Betroffenheit

Wenn sich nach dem zweiten oder dritten Mal die BürgerInnen nicht mehr ganz so zahlreich neben FackelträgerInnen und Transparenten mit der Aufschrift »Für einen Nationalen Sozialismus« eingereiht haben, dann hat die autoritäre Ausrufung des NS-Tabus durch Oberbürgermeister und zivilgesellschaftliche Elite der Stadt einen Erfolg erzielt. Das ist besser, als wenn es nicht geschehen wäre. Doch es ist kein nachträglicher Beweis, dass die Neonazis Stimmungen und Gefühle der BürgerInnen vereinnahmt hätten, die sich grundsätzlich von den ihren unterscheiden. Die Forderung nach der Todesstrafe ist koalitionsfähig. Und das hat mit gefühlter Zugehörigkeit und geteilten Überzeugungen zu tun, auch wenn Unterschiede bleiben.

Die zivilgesellschaftlich Engagierten, aber auch AntifaschistInnen, die von der »Instrumentalisierung« des Kindsmord durch die Neonazis sprechen, versperren den Blick auf die ideologischen Anknüpfungspunkte zwischen Neonazis und der sogenannten Normalbevölkerung. Konsequenterweise redet die besagte Reudnitzer Initiative von »Rechtsextremen« und nicht von Neonazis. Sie benutzt damit eine Begrifflichkeit, die das Problem von massenhaft verbreiteten Rassismus, Antisemitismus, Homophobie, völkischem Antikapitalismus und Nationalismus als Randphänomen konstruiert. Statt eine klare Kritik an der Forderung nach der Todesstrafe zu formulieren und nach Gründen zu fragen, warum das Bündnis aus BürgerInnen und Neonazis so gut funktioniert, solange es nur von den Autoritäten in Ruhe gelassen wird, versucht man sich an der alternativen Konstruktion einer Gefühlsgemeinschaft, die außer Neonazis alle einschließen soll: »Wie alle Leipziger Bürgerinnen und Bürger« sei auch die Initiative »tief betroffen und entsetzt«. Was individuell für die eine oder andere Person stimmt, ist bezogen auf die EinwohnerInnen der Stadt platter Populismus.

Dieses und ähnliches Betroffenheitsgeschwurbel ist nicht nur problematisch, weil es die Exklusivität und die gefühlte Basis der Trauergemeinschaft nicht hinterfragt, es ist auch instrumentell. Der Wunsch, ein Kollektiv der guten BürgerInnen zu begründen und erkennbare Neonazis auszugrenzen, wird hier mit floskelhaften Mutmaßungen über zu großen Teilen unbekannte Gefühle begründet. Wenn uns als politisch diskutierende Gruppe etwas betroffen macht, dann ist es das Ausbleiben einer passenden Antwort auf die gemeinsamen Demonstrationen von Neonazis und BürgerInnen im Leipziger Osten. Die Parole »Todesstrafe für Kinderschänder« ist eine Neonaziforderung, der es sich entgegenzustellen gilt, egal von wem und aus welchem Anlass sie hier in Deutschland vertreten wird.

Initiative gegen jeden Extremismusbegriff
www.inex.blogsport.de

  • 1Offener Brief der Bürgerinitiative Buntes Reudnitz an alle Reudnitzerinnen und Reudnitzer, www.buntes-reudnitz.de
  • 2Nach Ansicht des Kriminologen Christian Pfeiffer war in Deutschland das Risiko für Kinder, Opfer eines Sexualmordes zu werden, noch nie so gering wie heute: »Auch wenn ein anderer Eindruck vermittelt wird – seit Jahrzehnten gehen diese Straftaten zurück«, sagte der Chef des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen in Hannover in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. Der Grund: »Die Polizei war noch nie so gut, die Strafverfolgung arbeitet effizient, die Therapien für verhaltensgestörte Menschen seien besser. Es gibt weniger Eltern, die Kinder misshandeln oder quälen.« (Augsburger Allgemeine, 24. August 2008).
  • 3Vgl. http://www.sueddeutsche.de/muenchen/ 587/308531/text/