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Erster HDJ-Prozess nach dem Verbot

Einleitung

Am 11. Mai 2010 mussten sich erstmals seit dem Verbot der »Heimattreuen Deutschen Jugend« (HDJ) im März 2009 drei Aktivisten des Vereins wegen ihrer Tätigkeiten in der neonazistischen Jugendorganisation vor Gericht verantworten.

Foto: recherche-nord.com

Uniformierte Kinder in einem Lager der HDJ.

Den Angeklagten Ragnar Dam (aus Rostock, ehem. Berlin), Christian Fischer und Daniela K. (beide aus Vechta) wurden mehrere Straftaten im Rahmen einer »Rasseschulung« in NPD-Räumlichkeiten in Georgsmarienhütte am 13. Januar 2007 vorgeworfen. Dam soll dort als Referent aufgetreten sein und nach seinem Vortrag über »die biologischen Grundlagen unserer Weltanschauung«, bei der er Schwarze als »Kaffer, Neger und Hottentotten« sowie Juden als »langnasige Freunde« bezeichnet hatte, den NS-Film »Der ewige Jude« abgespielt haben. Die rund 30 ZuschauerInnen waren zum Teil minderjährig. Organisiert wurde die Veranstaltung von Christian Fischer, der neben seinen HDJ-Aktivitäten bis heute Funktionär in der niedersächsischen NPD ist. Daniela K. kümmerte sich damals um die Referenten und sammelte die Eintrittsgelder ein.

Zusätzlich stand Dam, bis zum Verbot der HDJ im Rang des »Leitstellenführers Nord«, wegen des Verwendens nationalsozialistischer Kennzeichen vor Gericht, weil er beim »Pimpfenlager« 2006  vom 6.–7. Mai in Költzin in damals schon verbotener HDJ-Uniform mit kleinen Kindern Gipsmasken herstellte, auf die er Hakenkreuze malte.

Vor dem Berliner Landgericht räumten die Angeklagten, über ihre einschlägig bekannten Anwälte Carsten Schrank, Andreas Junge und Wolfram Nahrath, die Taten ein, da es Vorabsprachen mit dem Gericht über niedrigere Strafen bei einem Geständnis gab. Allerdings blieb das Gericht dabei im oberen Rahmen, was Haftstrafen auf Bewährung für Dam (17 Monate) und Fischer (12 Monate),  sowie eine Geldstrafe für Daniela K. von 1.800 Euro bedeutete.

Das Urteil ist für Dam besonders ärgerlich, erhoffte er sich doch eine Haftstrafe von unter einem Jahr, weil er mit seinem abgeschlossenen Biologiestudium so nicht mehr promovieren kann. Die Staatsanwaltschaft sah keinen Raum für ein Entgegenkommen und fragte in ihrem Plädoyer, wie jemand »mit solcher Bildung ernsthaft solche Rasseideologien vertreten kann«?