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Das unrühmliche Ende

Einleitung

Verurteilungen im ersten Thiazi-Prozess

Seit November 2014 läuft am Landgericht Rostock der sogenannte Thiazi-Prozess. Thiazi.net war das bedeutendste deutschsprachige Internetforum für Neonazis. Drei der vier Angeklagten wurden im Juni 2015 rechtskräftig wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung verurteilt. Das Verfahren gegen den vierten Angeklagten dauert an. 

Bild: Screenshot des neonazistischen »Thiazi«-Forums.

Thiazi wurde am 14. Juni 2012 auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Rostock vom Netz genommen. Damals wurden in elf verschiedenen Bundesländern Razzien durchgeführt und 24 Objekte vom Bundeskriminalamt durchsucht. Gegen 26 Beschuldigte im Alter von 22 bis 64 Jahren wurden Ermittlungen eingeleitet. Bei den vier Angeklagten handelt es sich um die AdministratorInnen von Thiazi Klaus Werner Ruthenberg (Mecklenburg-Vorpommern) und Daniela Wagner (Baden-Württemberg) sowie die Forums-Betreuer Dominik Schuster (Baden-Württemberg) und Denny Stetefeld (Sachsen-Anhalt).

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Ros­tock gegen das Quartett enthält den Vorwurf, dass sie ihre BetreuerInnenrechte nicht genutzt hätten, um insbesondere volksverhetzende Liedtexte und Audiodateien zu editieren bzw. zu löschen. Belege dafür wurden in einer 67.000 Seiten umfassenden Anklageschrift gesammelt. Über 300 Seiten wurden im Verfahren an mehreren Verhandlungstagen verlesen. Zwei Staatsanwältinnen verlasen in einem bizarren Vortrag abwechselnd mit monotoner Stimme stundenlang neonazistische Liedtexte, Hasstiraden und Gewaltaufrufe gegen verschiedene gesellschaftliche Gruppen. Die Nachfragen des Gerichts wirkten oftmals unvorbereitet und wenig engagiert. Die Angeklagte Wagner wurde der Rädelsführerschaft überführt. Schuster und Stetefeld konnten zudem mehrere Volksverhetzungen nachgewiesen werden. Wagner, Stetefeld und Schuster wurden zu mehrjährigen Bewährungsstrafen und Geldzahlungen an gemeinnützige Vereine verurteilt. Die drei Ange­klagten hatten sich umfassend vor Gericht zu den Vorwürfen eingelassen.

Denn sie wussten nicht, was sie tun?

Wagner (alias „Fjörgyn“) war ein Gründungsmitglied von Thiazi, für die Programmierung und Sicherheit des Forums zuständig und hatte administrative Rechte als Teil der „Regierung“ des Forums, die sie mit Ruthenberg bildete. Sie kam zu Thiazi durch einen Ex-Freund, für den sie RechtsRock gesucht habe. Vor Gericht schwankte sie zwischen den Rollen einer auf Anonymität bedachten Technikerin und reumütiger „Aussteigerin“. Im Anschluss an ihre Hausdurchsuchung soll Wagner in der Vernehmung beim BKA ausgiebig mit den Ermittlungsbehörden kooperiert haben. Weil sie niemanden „ihren“ Server habe übergeben wollen, gab sie dem BKA alle Zugangsdaten und Passwörter preis und schaltete auf Weisung des BKA den Server ab. Ihre Aussage hatte 2014 zu einer weiteren Durchsuchungswelle bei Neonazis geführt. Vor Gericht hatte Wagner ausgesagt, dass sie seit der Abschaltung des Servers nicht mehr Teil der rechten Szene sei. Als Begründung für ihre Technikunterstützung bei Skadi.net (siehe Kasten) und später Thiazi.net gab sie an, dass es ihr Spaß gemacht und sie durch ihr Technik-Know-how Anerkennung erfahren habe. Dass sie sich nur für die technische Gestaltung des Servers interessiert und nicht gewusst habe, dass ihre Handlungen strafbar seien, ließ das Gericht als Begründung gelten.

Auch der Angeklagte Schuster (alias „Dom“, „Heinfred“ und „Betreuer 4“) gab an, dass er sich seit 2008, infolge eines Angriffs von „Karlsruher Kameraden“, aus der Neonaziszene zurückgezogen habe. Nach eige­nen Angaben habe er sich auch schon 2011 im Rahmen der Betreuertätigkeit bei Thiazi weniger engagiert. Zu seiner aktiven Zeit nahm er jedoch an konspirativen Neonazi-Konzerten teil und spielte selbst mit anderen Thiazi-NutzerInnen in einer Neonazi-Band1 .

Auch er war über die Suche nach RechtsRock auf skadi.net gestoßen. Dort sei er posi­tiv aufgefallen und als Betreuer für Thiazi angeworben worden. Bei Thiazi war Schuster für den Musikbereich zuständig. Vor Gericht begründete er seine Thiazi-Akti­vität damit, dass er dort politische Diskussionen führen konnte, die woanders nicht möglich waren.

Stetefeld (alias „Puper“, „Systemkritiker“, „Betreuer 11“) war bei Thiazi ebenfalls  Bereichsbetreuer für den Musikbereich. Dort widmete er sich v. a. indiziertem RechtsRock. Auf Grundlage von Listen der „Prüfstelle für jugendgefährdende Medien“ erstellte er Listen mit RechtsRocktiteln, die er ins Forum stellte, wo er auch Musik hochlud. Als Einziger gab er an, dass er sich bewusst gewesen sei, dass er strafbare Handlungen beging und nahm dies auch für alle weiteren NutzerInnen an. Nach einer Hausdurchsuchung im Jahr 2012 befindet er sich in einem begleiteten Ausstieg aus der Neonaziszene, den er von allen Ange­klagten am glaubhaftesten belegen konnte.

Ein Verfahren wurde abgetrennt und läuft noch

Ruthenbergs Verfahren wurde im Juni von der Verhandlung getrennt und läuft noch am Landgericht Rostock. Er war der Einzige, der sich zwar bei den Ermittlungsbehörden, nicht aber vor Gericht eingelassen hatte. Das Urteil gegen die anderen drei begründete das Gericht u. a. damit, dass es den Ausstieg der Angeklagten aus der rechten Szene für glaubwürdig halte. Ruthenberg distanzierte sich im Verfahren nicht von seiner politischen Einstellung. Die Abtrennung seines Verfahrens führen Prozessbeobachter_innen auf seine fehlende Reue vor Gericht zurück. Bedeutsam scheint im Zuge der Abtrennung des Verfahrens auch Ruthenbergs Tätigkeit als Erzieher zu sein. Der Richter kommentierte in diesem Zusammenhang einen Zeitungsbericht über die Strategie von Neonazis, bereits bei Kindern rechte Propaganda zu verbreiten. Ruthenberg wurde bereits im Verfahren mit Äußerungen zur nationalsozialistischen Kindererziehung aus einem Telefonüberwachungsprotokoll zitiert. Jenes Telefonat führte er mit Alexander Brammann, einem früheren Mitglied der Berliner RechtsRock-Band „Deutsch, Stolz, Treue“ (D.S.T). Darin teilte er die Ansicht der Thiazi-Nutzerin Nicola B. (alias „Prometheusfunke“), ebenfalls Erzieherin, bereits bei Kindern mit der neonazistischen Erziehung zu beginnen. Ruthenbergs pädagogische Rolle beschränkt sich aber nicht nur auf Kinder: Er sei der „Sozialarbeiter der Rechten“, wie er in seiner Aussage beim BKA angab.

Inhaltlich brachte das bisherige Verfahren kaum neue Erkenntnisse. Ein Großteil des Verfahrens fand als Selbstleseverfahren statt, wodurch Informationen ProzessbeobachterInnen nicht zugänglich wurden. Immer wieder wurde in der Anklage und in Äußerungen des Gerichts auf Rechercheergebnisse der Antifa Freiburg zurückgegriffen. Diese hatte maßgeblich zu einer Identifizierung der Thiazi-BetreuerInnen beigetragen. Im Verfahren wurde bekannt, dass antifaschistische Recherche auch dazu geführt hatte, dass das Neonazi-Forum seine Sicherheitsvorkehrungen verstärkte. Nach einer Reihe von Outings von NutzerInnen des Forums wurden beispielsweise die Spitznamen der BetreuerInnen in einheitliche Bezeichnungen von Betreuer eins bis zwölf umbenannt. 

Das Thiazi-Forum ging 2007 aus dem Skadi-Forum hervor. Die Angeklagten Ruthenberg und Wagner waren im Vorläuferprojekt bereits BetreiberInnen. Nachdem sie sich jedoch durch dortige AdministratorInnen ideologisch eingeschränkt fühlten, gründete sich Thiazi. Ruthenberg galt als Kopf von Thiazi. Thiazi umfasste bis zuletzt ca. 30.000 registrierte NutzerInnen, 120.000 Themen und insgesamt 1,5 Millionen Beiträge. Am stärksten wurde der Musikbereich des Forums genutzt. Allein dort wurden ca. 190.000 Beiträge veröffentlicht. Der RechtsRock-Bereich umfasste neben Band­diskographien, CD-Besprechungen und Gitarrenakkorden auch die Möglichkeit über 1000 Musikalben, von denen über 100 als strafbar und volksverhetzend eingestuft waren, herunterzuladen. Spen­den an das Thiazi-Forum gingen an ein Konto des Nutzers Reinhard D. (alias „Weddigen“) in West Sussex (GB) und wurden mit dem Downloadrecht von Musiktiteln belohnt. Die Einnahmen aus den Werbebannern gingen auf ein Pay-Pal Konto von Ruthenberg.