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Das Landser Urteil und seine Folgen

Einleitung

Die drei Angeklagten im Verfahren gegen die Berliner Rechtsrock-Band Landser sind vom Berliner Kammergericht im Dezember 2003 wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung zu Haft- bzw. Bewährungsstrafen verurteilt worden. 

Foto: juelich/attenzione

Manuel Mann spricht am 17. Januar 2004 auf einer von ihm angemeldeten Solidaritätsdemonstration für die Neonazi-Band Landser in Gladenbach.

Der Sänger Michael »Lunikoff« Regener, »Märtyrer« der NS-Szene und laut Richter Wolfgang Weißbrodt »Rädelsführer«, wurde zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Bassist André Möhricke und Schlagzeuger Christian Wenndorff erhielten 21 bzw. 22 Monate Haft mit je vier Jahren Bewährung. Beide hatten umfangreiche Aussagen gemacht. Das Urteil zog verschiedene Solidaritäts­aktionen der Neonazi-Szene nach sich, so gab es laut einer Pressemitteilung des »Aktionsbündnis Mittelhessen« bereits einen Tag nach dem Urteil eine Spontandemonstration in Marburg und in Kirchhain. Auch in Dortmund soll es zu spontanen Solidaritäts­aktionen gekommen sein.

Die größte Neonazi-Aktion zum Thema war ein von Christian Worch angemeldeter Aufmarsch mit rund 500 Teilnehmern in Berlin-Lichtenberg am 10. Januar 2004. Eine Woche später marschierten im mittelhessischen Gladenbach rund 100 Landser-Anhänger. Mobilisiert hatte wieder das mittelhessische »Aktionsbündnis«. Es kam zu Auseinandersetzungen zwischen Neonazis und der Polizei, worauf die Veranstalter die von Manuel Mann angemeldete Demonstration abbrachen. Der Bundesanwalt Joachim Lampe erklärte, das Urteil werde »Pilotfunktion« haben. Die Neonazis befürchten dies anscheinend auch, etliche Rechtsrock-Versände nahmen bereits Landser-Artikel aus dem Angebot, der Chemnitzer »Endzeit-Versand« zum Beispiel schrieb auf seiner Webseite, man wolle zunächst die Entscheidung des Berufungsgerichtes abwarten.