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Collegium Humanum verboten

Bild: attenzione-photo.com

Die frühere Leiterin des Collegium Humanum in Vlotho, Ursula Haverbeck-Wetzel, bei einem Gerichtsprozess gegen den Holocaust-Leugner Ernst Zündel.

Am 6. Mai diesen Jahres war es so weit. Ab 6 Uhr durchsuchten Polizisten insgesamt 30 Objekte in NRW, Niedersachsen und Hessen. Unter ihnen das Collegium Humanum (CH) in Vlotho, dessen Trägerverein nebst seiner Teilorganisation »Bauernhilfe e.V.« und dem im CH ansässigen »Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten« (VRBHV) an diesem Tag vom Bundesinnenministerium verboten wurde. Damit wurde auf den seit Jahren von diversen Gruppen aus Zivilgesellschaft und Antifa aufgebauten Druck reagiert.

Der Verlust des Tagungszentrums in Vlotho wird die extreme Rechte in Ostwestfalen und auch weit darüber hinaus tatsächlich treffen. Leider ist das Verbot nur halbherzig. Während die offen auftretenden Holocaustleugner verboten wurden, blieb ein ebenfalls aus diesem Kreis initiierter Verein, der Verein »Gedächtnisstätte«, unangetastet. Mit Günther Kissel sitzt im Vorstand dieses Vereins ein Großbauunternehmer, der als Auschwitzleugner bezeichnet werden darf. Auch ihr Schriftführer Paul Latussek ist ein vom Bundesgerichtshof verurteilter Auschwitzleugner. Der Verein betreibt in Borna bei Leipzig eine Tagungsstätte mit 3.000 qm Gebäude- und 10.500 qm Grundstücksfläche. Erste Feiern aus der Kameradschaftsszene fanden hier statt.

Dennoch präsentiert man sich im »Gedächtnisstätte e.V.« nicht offen nationalsozialistisch. Vordergründig soll nicht der Holocaust geleugnet, sondern jenen Opfern des Zweiten Weltkriegs gedacht werden, die angeblich zumeist vergessen werden. Darunter versteht der Verein allein die »deutschen Opfer« (»Vertriebene« und »Bombenopfer«). Man versucht so die Verbrechen des Nationalsozialismus zu relativieren.