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»Mecklenburgische Aktionsfront« verboten

Einleitung

Am 20. Mai 2009 hat der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern  Lorenz Caffier die neonazistische Mecklenburgische Aktionsfront (M.A.F.) verboten und ihr Vermögen beschlagnahmt. 

Transparent der »Mecklenburgischen Aktionsfront« beim alljährlichen Neonaziaufmarsch in Dresden am 13. Februar 2005

Die Aktivitäten der M.A.F. hätten sich gegen die verfassungsmäße Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet. Als Ansprechpartner für die M.A.F. trat insbesondere der Mitarbeiter der NPD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern David Petereit aus Rostock auf, etwa 10 weitere Personen wurden dem Sympathiesanten- bzw. Aktivistenkreis zugerechnet (Siehe AIB: 63 »Alter Wein in neuen Schläuchen«).

Die M.A.F. trat erstmals im Jahr 2002 an die Öffentlichkeit und hatte in den vergangenen Jahren regelmäßig mit verschiedensten Aktionen ihre Nähe zum Nationalsozialismus demonstriert. Im Jahr 2004 erklärte die Neonazigruppe: »Die M.A.F. versteht sich als Aktionsbündnis zur Verbesserung der Durchschlagskraft des Nationalen Widerstands in Mecklenburg«. In ihren Aktionen, ihrer Wortwahl als auch in ihren Darstellungen machten sie aus ihrer Nähe zum NS-Regime keinen Hehl.

Ein besonderes Anliegen war ihr die Identifizierung mit der Waffen-SS und das Gedenken an die Waffen-SS Division »Charlemagne«. In Carpin errichteten sie zum Gedenken an die verbrecherische NS-Organisation einen Gedenkstein und stellten am 25. April 2004 zweihundert Holzkreuze für die Angehörigen der 33. Waffen-SS Division auf. Am 27. April 2008 störten M.A.F.-Aktivisten eine Gedenkveranstaltung zum 60. Jahrestag der Schließung des Lagers Fünfeichen (Kriegsgefangenenlager der Wehrmacht in Neubrandenburg).