AIB
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4.1988
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5.12.1988
Prozesse gegen AntifaschistInnen in Westberlin
Der erste Prozeß wegen Landfriedensbruch endete in erster Instanz mit Freispruch. Zu dem zweiten Prozeß kommt es, weil ein Neonazi aus den Kreisen der Neonazi-Partei „Nationalistische Front“ (NF) - dort für Fotos von „Linken“ zuständig - und ein mit ihm scheinbar in gewisser Weise gemeinsam agierender Zivilpolizist die drei AntifaschistInnen beschuldigen, eine gefährliche Körperverletzung und Widerstand begangen zu haben. Der Prozeß gegen die drei Antifaschisten wegen des Republikaner-Auftritts vor dem Reichstag war durch aufwendige Sicherheitsvorkehrungen seitens der Westberliner Polizei