AIB
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4.1988
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14.12.1988
Ein Gesetz gegen AusländerInnen?
Die Ausländergesetze gibt es, seit dem Frauen und Männer aus anderen Ländern in die BRD und nach Westberlin zum Arbeiten geholt werden. Damit sollte von vorneherein klargestellt werden, daß ausländische Menschen anderen Gesetzen unterliegen, daß für sie "Sondergesetze" nötig sind.