AIB
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2.1990
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25.7.1990
Das »Ausländergesetz«
Für Menschen aus außereuropäischen Ländern gelten in der Bundesrepublik Sondergesetze. Die sogenannten Ausländergesetze verbieten diesen Menschen mit den gleichen Rechten hier zu leben, wie die übrige Bevölkerung. Elementare Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Reisefreiheit, selbständige Auswahl des Arbeitsplatzes und das Wahlrecht werden ihnen grundsätzlich verweigert.