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Zahltag für »SS-Siggi«

Rechts: Siegfried Borchardt, Spitzname SS-Siggi, aus Dortmund im Februar 1999 bei einer Neonazi Demonstration in Magdeburg

Mit einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen á 10,- DM endete am 3. April 2001 der Prozess gegen den ehemaligen NRW-Landesvorsitzenden der FAP und Gründer der »Borussenfront« Siegfried Borchardt (47) aus Dortmund. »SS-Siggi« soll am 17. November des Vorjahres bei seiner von über 100 Gästen besuchten Geburtstagsfeier diese aufgefordert haben, Widerstand gegen die Einlass begehrende Polizei zu leisten und auch selber Hand angelegt haben.

Von den Anklagepunkten schwerer Landfriedensbruch, schwere Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte blieb allerdings nicht viel übrig. Borchardt wurde lediglich wegen Beihilfe zu schwerer Körperverletzung verurteilt. Unisono mit dem Verteidiger André Picker kam das Gericht zu dem Entschluss, dass der Polizeieinsatz, bei dem eine ganze Hundertschaft sowie die Feuerwehr eingesetzt wurden, unrechtmäßig gewesen sei. Die Einsatzleitung hatte angeordnet, zur Feststellung der Personalien den verbarrikadierten Partyraum mit schwerem Gerät zu stürmen, da zuvor mehrfach »Sieg Heil« gerufen worden sei.

Ein Eindringen in Privaträume zwecks Feststellung der Personalien, gar ohne Gefahr im Verzug, richterliche Anordnung und hinzugezogene Zeugen, sei juristisch nicht haltbar, hieß es in der Urteilsbegründung. Darum sei auch der Vorwurf des Widerstands und schweren Landfriedensbruchs nicht aufrecht zu halten. Außer zwei Beamten des Polizeilichen Staatsschutzes Dortmund und Borchardts Gästen hätte auch niemand die wenige Male skandierten Parolen gehört. Ein gesetzwidriger Einsatz legitimiere jedoch nicht dazu, Polizeibeamte mit Flaschen und Latten anzugreifen. Borchardt habe seine Gäste hierzu zumindest ermuntert.