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Wehrhahn-Anschlag: Gericht hebt Haftbefehl auf

Einleitung

In Düsseldorf läuft seit Ende Januar 2018 der Prozess gegen den (früheren) Neonazi Ralf Spies wegen eines Sprengstoffanschlags auf eine Gruppe Sprachschüler_innen aus mehreren Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, unter ihnen sechs Jüdinnen und Juden.In Düsseldorf läuft seit Ende Januar 2018 der Prozess gegen den (früheren) Neonazi Ralf Spies wegen eines Sprengstoffanschlags auf eine Gruppe Sprachschüler_innen aus mehreren Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, unter ihnen sechs Jüdinnen und Juden.In Düsseldorf läuft seit Ende Januar 2018 der Prozess gegen den (früheren) Neonazi Ralf Spies wegen eines Sprengstoffanschlags auf eine Gruppe Sprachschüler_innen aus mehreren Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, unter ihnen sechs Jüdinnen und Juden.

Bild: Screenshot von YouTube

Ralf Spies bei einem Fernsehauftritt.

Der unter anderem des Mordversuchs angeklagte Ralf Spies streitet ab, die Tat begangen zu haben. Bei dem Anschlag in Düsseldorf-Wehrhahn wurden zehn Menschen verletzt. Einige schwebten temporär in Lebensgefahr, eine Schwangere verlor ihr ungeborenes Kind (Vgl. AIB Nr. 118). Der Anschlag ereignete sich im Juli 2000.

Mitte Mai 2018 hat die 1. große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf den Haftbefehl gegen den Angeklagten Spies aufgehoben und seine Entlassung aus der Untersuchungshaft angeordnet. Aufgrund des vorläufigen Ergebnisses der Hauptverhandlung sieht das Gericht keinen dringenden Tatverdacht mehr. Es gilt unter Prozessbeobachter_innen als eine Art offenes Geheimnis, dass grobe Fehler bei den Ermittlungen gemacht wurden, die mit dafür verantwortlich gewesen sein könnten, dass nicht schon viel früher Anklage erhoben werden konnte und die Anklage vor allem auf Indizien beruht. Die Prozessbeobachtung der „Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus“ erklärte: „Sogar ein Freispruch ist jetzt denkbar. Ralf S. hat im Verlaufe des Prozesses versucht, sich als harmlosen Spinner darzustellen. Es sieht fast so aus, als könnte er damit durchkommen. Nach den bisherigen Erkenntnissen gehen wir weiterhin von der Täterschaft des Angeklagten aus. Der Wehrhahn-Anschlag ist ohne eine Beteiligung von Ralf S. nicht denkbar. Die Indizienkette der Staatsanwaltschaft zeichnet ein deutliches Bild. Die jetzige schwierige Lage ist nicht unwesentlich auf die gravierenden Ermittlungsfehler im Jahr 2000 zurückzuführen.“

Ausführliche Informationen unter:

www.mobile-beratung-nrw.de/wehrhahn-prozess

(Nachtrag: Der Prozess endete am 31. Juli 2018 mit einem Freispruch für den Angeklagten. Das Landgericht Düsseldorf sah die Beweislage als nicht ausreichend für eine Verurteilung an. Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen die Entscheidung ein. Auch die Opferanwälte wollen sich der Revision anschließen.)