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Venezuela: Politisches Asyl für Beschuldigte im K.O.M.I.T.E.E.-Verfahren

Einleitung

Am 2. Dezember 2021 wurde der Asylantrag der beiden Beschuldigten im K.O.M.I.T.E.E.-Verfahren Peter Krauth und Thomas Walter durch die venezolanische Flüchtlingskommission „Conare“ positiv beschieden. Durch diese Anerkennung als politische Flüchtlinge haben Peter und Thomas nun, nach 27 Jahren Strafverfolgung durch die deutsche Bundesanwaltschaft, Anspruch auf ein unbegrenztes Bleiberecht in Venezuela. Mit Ausweispapieren können sie von nun an wieder ein halbwegs normales Leben führen, ohne jederzeit mit einer Verhaftung oder Auslieferung nach Deutschland rechnen zu müssen.

Bild: Exil-Exit

Thomas Walter, Bernd Heidbreder und Peter Krauth im April 2019 in ihrem venezolanischen Exil.

Für den dritten Beschuldigten im Verfahren, Bernd Heidbreder, kam diese Entscheidung leider zu spät. Bernd ist am 28. Mai 2021 in Mérida, Venezuela, an einer Krebserkrankung gestorben. Aufgrund eines internationalen Haftbefehls war Bernd im Juli 2014 in Mérida, Venezuela festgenommen worden und saß danach für acht Monate in Caracas in Abschiebehaft, bis sich das zuständige Gericht am 23. Oktober 2015 gegen seine Auslieferung entschied. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die ihm vorgeworfenen Straftaten in Venezuela verjährt sind. Denn es darf nur dann ausgeliefert werden, wenn die vorgeworfenen Straftaten in beiden Ländern (das die Auslieferung beantragende und das ausliefernde Land) strafbar und verfolgbar sind. Dennoch wurde Bernd nicht entlassen, sondern saß noch mehrere Monate ohne rechtliche Grundlage im Gefängnis. In dieser Zeit stellte er als erster der drei Beschuldigten einen Asylantrag (vgl. AIB 110 / 1.2016).

Rücknahme „Red Flag“ durch Interpol

Vorausgegangen war der Entscheidung der Flüchtlingskommission „Conare“ die Rücknahme der internationalen Roten Ausschrei­bung („Red Flag“) durch Interpol. Die „Commission for the Control of Files“ (CCF) von Interpol hatte der Beschwerde des Rechtsanwalts von Thomas Walter im Februar 2021 überraschend stattgegeben. „Dass ausgerechnet eine von Deutschland veranlasste Fahndung gelöscht wird ist angesichts der Tatsache, dass Interpol aktuell durch einen deutschen Polizeibeamten geführt wird, umso überraschender. Die CCF räumt mit dieser Entscheidung ein, dass die internationale Fahndung gegen die drei Beschuldigten seit Jahren unrechtmäßig war.“, erklärt die Rote Hilfe in einer Stellungnahme dazu.

Die Rote Ausschreibung gegen Thomas Walter wurde daraufhin zurückgenommen. Als Begründung wurde sein laufendes Asyl-Verfahren in Venezuela angeführt. Der Haftbefehl des Bundesgerichtshofes war damit zwar nicht aufgehoben, aber die Fahndung außerhalb Europas musste eingestellt werden. Erst im November 2019 war Peter Krauth auf dem Weg nach Caracas festgenommen worden. Grundlage war auch hier eine Rote Ausschreibung, der Haftbefehl gegen ihn war von der Bundesanwaltschaft noch im August 2019 erneuert worden. Peter wurde für vier Monate unter unmenschlichen Bedingungen im Interpol-Büro in Caracas gefangen gehalten, bis der Oberste Gerichtshof Venezuelas im März 2020 schließlich seine Freilassung anordnete. Im Jahr 2017 hatten auch Peter und Thomas einen Antrag auf politisches Asyl in Venezuela gestellt.

Politisch motivierte Strafverfolgung

Für die Beschuldigten im K.O.M.I.T.E.E.-­ Verfahren zeigen der neuste Beschluss der Flüchtlingskommission „Conare“ und die Aufhebung der „Red Flag“ von Interpol wieder einmal mehr, dass ihrer jahrzehntelangen Verfolgung durch die deutsche Bundesanwaltschaft (BAW) politische Motive zugrunde liegen. Die Bundesanwaltschaft hatte Peter, Bernd und Thomas vorgeworfen, Mitglieder in einer terroristischen Vereinigung namens K.O.M.I.T.E.E. gewesen zu sein, die 1994 einen Brandanschlag auf das Kreiswehrersatzamt in Bad Freienwalde verübt und im April 1995 einen Sprengstoffanschlag auf das damals im Bau befindliche Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau geplant haben soll.

Nach den in Deutschland geltenden Verjährung­sfristen hätte das K.O.M.I.T.E.E.-­Ver­fahren inzwischen längst eingestellt werden müssen. Um das zu verhindern, hatte sich die Bundesanwaltschaft im Jahr 2016 eine ganz besondere juristische Spitzfindigkeit einfallen lassen: Da alle Vorwürfe inklusive der Vorbereitung eines Sprengstoffdelikts bereits verjährt waren, sollte nunmehr die bloße „Verabredung zu einem Sprengstoffverbrechen“ auf die Baustelle des Abschiebegefängnisses für eine weitere Strafverfolgung ausreichen. Dadurch verlängert sich im Nachhinein die Verjährungsfrist auf 40 Jahre, was zu dem absurden Ergebnis führt, dass die bloße Verabredung zu einem Sprengstoffdelikt am Ende höher bestraft wird, als die tatsächliche Vorbereitung desselben Delikts (vgl. AIB Nr. 110 / 1.2016).

Beschwerden dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurden nicht angenommen. Für die Beschuldigten steht fest, dass diese absurde Auslegung von Paragraphen lediglich den persönlichen Rachegelüsten rechtslastiger Ermittlungsbehörden dient. Sie fordern, dass das Verfahren gegen sie endlich eingestellt werden muss.

Lange aber mutige Entscheidung

Für ihre jüngste Entscheidung um politisches Asyl hatte sich die venezolanische Flüchtlingskommission „Conare“ sehr viel Zeit gelassen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Bearbeitungszeit von maximal 90 Tagen, gebraucht hat sie dafür insgesamt fünf Jahre. Trotz dieser langen Verschleppung drücken Thomas Walter und Peter Krauth in einer schriftlichen Erklärung ihren Respekt für diese Entscheidung aus: „Wir kennen deren Motive nicht, aber in einem internationalen Kontext, in dem die extraterritoriale Ausübung von Justiz durch die NATO-Staaten immer mehr zum Standard wird, ist die Entscheidung, uns vor politischer Verfolgung durch eines der reichsten Länder der Welt zu schützen, nichts weniger als mutig. Nach unserem Wissensstand sind wir beide derzeit die einzigen Linken weltweit, die Asyl vor der Verfolgung durch die deutsche Justiz erhalten.“

„Bring the boys back home”

Weil die Verjährungsfrist der vorgeworfenen Straftat („Verabredung zu einem Verbrechen“) erst im Jahr 2035 enden wird, gründete sich 2020 die Kampagne „Exit – bring the boys back home“, die sich wegen der Unverhältnismäßigkeit des Tatvorwurfs und der jahrzehntelangen Verfolgungsdauer für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens und die Aufhebung der Haftbefehle gegen die drei Beschuldigten einsetzte.

Ziel der Kampagne war es, eine größere öffentliche Wahrnehmung für den Fall sowie die größtmögliche Aufmerksamkeit für die Anliegen der drei Beschuldigten zu erreichen und die thematischen Bereiche Exil und Flucht mehr in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Im Rahmen der Kampagne entstand der Dokumentarfilm „Gegen den Strom – Abgetaucht in Venezuela“, der seit Sommer 2020 in den deutschen Kinos lief und das Musikprojekt „Générations sans frontières“ (Generationen ohne Grenzen) von Mal Élevé (ehem. Irie Revoltés) und Niko (aka Thomas Walter). Den Abschluss der Kampagne bildete eine Petition von Künstler_innen und Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben am Jahrestag der Flucht am 11. April 2021, mit dem erklärten Ziel, die gesellschaftliche und politische Wiedereinbindung der beschuldigten Aktivisten zu ermöglichen.

„Setzt euch ein für das Bleiberecht aller!“

Ihre Erklärung zur Asylentscheidung beenden die beiden überlebenden Aktivisten im K.O.M.I.T.E.E.-Verfahren mit einem Appell: „Man kann es auch als ein Stückchen historische Gerechtigkeit sehen, dass gerade wir, die wir in den neunziger Jahren für das Recht auf Asyl für Flüchtige aus dem Trikont gekämpft haben, jetzt selbst im Trikont in die Gunst dieses Rechts kommen. Wir wissen das zu schätzen. Und als Betroffene, die über Jahrzehnte die Rechtslosigkeit und ständige Unsicherheit erlebt haben, die die Sans Papiers überall auf der Welt täglich erleiden, wollen wir die Bekanntgabe unserer eigenen erreichten Sicherheit für einen leidenschaftlichen Appell nutzen an alle, die das Privileg haben, innerhalb der Festung Europa zu leben: Setzt euch ein für die, die vor tyrannischen Regierungen welcher Couleur auch immer, vor Verfolgung wegen ihrer Andersartigkeit oder schlicht vor nicht aushaltbaren Zuständen fliehen und bei euch Schutz suchen! Vergesst nie, dass der europäische Wohlstand zu einem guten Teil auf der Misere anderer Weltregionen beruht. Macht euch stark für die Schwachen! Setzt euch ein für das Bleiberecht aller!“