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Türme in den Köpfen

Sara Mayer und Tim Ehrlicher
Einleitung

Die Schweiz verbietet Minarette.

Bild: flickr.com/rytc/CC BY-NC-ND 2.0

Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird mit folgenden Worten eingeleitet: »Im Namen Gottes des Allmächtigen! Das Schweizervolk und die Kantone, in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung, im Bestreben [...] Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken, im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben [...] und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen, geben sich folgende Verfassung« (Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft). Seit dem 29. November 2009 enthält diese nun auch Artikel 72 Abs. 3, dem in einfachen Worten eine weitere Untersagung zu entnehmen ist: »Der Bau von Minaretten ist verboten«. Mit der Annahme der bei der Lancierung von fast allen politischen Lagern zum Scheitern verurteilten und dann doch sehr deutlich eingeführten Verfassungsänderung der Volksinitiative gegen den Bau von Minaretten, kurz »Minarett-Initiative« – hat die Mehrheit der Schweizer Stimmberechtigten einmal mehr gegen alles »Fremde«, für Ausgrenzung und die Unterdrückung einer Minderheit votiert. Die »Minarett-Initiative« reiht sich ein in eine Abfolge von rassistischen Volksbegehren, lanciert aus dem Umfeld der extrem rechten Schweizerischen Volkspartei (SVP).

Politische Vorstösse beflügeln die Minarett-GegnerInnen

Der Weg zur »Minarett-Initiative« führte über Diskussionen und politische Vorstösse auf kommunaler und kantonaler Ebene. Bereits 2006 versuchten AnwohnerInnen und lokale Kirchgemeinden mit Einsprachen den Bau eines Minaretts im solothurnischen Wangen zu verhindern und erhielten dabei Rückendeckung vom Gemeinderat. Dieser unterstützte das Unterfangen und untersagte den Bau des Gebetsturms. Damit war das Wangener Minarett aber keineswegs verhindert. Der türkisch-kulturelle Verein zeigte sich kämpferisch, akzeptierte den erstinstanzlichen Entscheid nicht und beschritt den Instanzenweg bis vor das Bundesgericht. Parallel dazu versuchten Politiker der SVP weiter auf politischer Ebene gegen den Bau von Minaretten vorzugehen. Im Kanton Solothurn wurde ein Vorstoss für ein kantonsweites Bauverbot eingereicht. Das Kantonsparlament erteilte diesem Vorstoss jedoch kurzerhand eine Absage.

Von den Aktivitäten in Solothurn angestachelt, starteten VertreterInnen der SVP und verschiedener Freikirchen eine Petition mit dem Titel »Stopp Minarett«. Unterstützt wurden sie von AnwohnerInnen der in Langenthal (Kanton Bern) und Wil (Kanton St. Gallen) geplanten Bauten. Die Petition wurde innerhalb kurzer Zeit von rund 3.500 Personen aus der ganzen Schweiz und dem nahen Ausland unterzeichnet. Die Auseinandersetzung war vollends entfacht und die Minarett-GegnerInnen spürten Aufwind. Beflügelt von der erfolgreichen Unterschriftensammlung gründeten VertreterInnen der SVP und der Eidgenössischen Demokratischen Union (EDU) das »Egerkinger-Komitee«. Das Ziel des Komitees war es, den Niederlagen der Minarett GegnerInnen auf kommunaler und kantonaler Ebene zu begegnen und den Bau von Minaretten gleich auf nationaler Ebene zu verhindern – mittels einer Verfassungsänderung.

Während sich das Schweizer Bundesgericht mit dem anstehenden Minarettbau in Wangen beschäftigte und den Bau des Gebetsturms für zulässig erklärte, sammelte das Initiativen-Komitee die zur Einreichung der Volksinitiative benötigten 100.000 Unterschriften. Das nationale Parlament bestätigte die Gesetzmäßigkeit der Initiative und setzte den Abstimmungstermin auf den 29. November 2009 fest. Der eigentliche Abstimmungskampf wurde knapp zwei Monate vor dem entscheidenden Abstimmungssonntag mit der Präsentation des Abstimmungsplakates des »Egerkinger Komitees« eröffnet. Die folgenden Debatten über die transportierte Botschaft sowie die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Plakats beförderte die Initiative mit einem Paukenschlag ins Zentrum der öffentlichen Diskussion. Das Aushangverbot auf öffentlichem Grund in Basel heizte die Auseinandersetzung zusätzlich an. Schliesslich befasste sich auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) mit dem Plakat. Sie kam zu folgendem Schluss und fand ungewohnt klare Worte: »Die Plakate nähren Vorurteile, sind pauschalisierend und stellen den Islam global als negativ und als eine Bedrohung dar. Sie inszenieren eine Islamisierung der Schweiz, die es so nicht gibt. Die Plakate [...] suggerieren, dass von der hiesigen muslimischen Bevölkerung eine Gefahr ausgehe [...]. Diese wolle die Schweizer Bevölkerung beherrschen, unterdrücke Frauen und missachte die Grundrechte. Diese Darstellung kommt einer Verunglimpfung und Diffamierung der friedlichen muslimischen Bevölkerung gleich« (EKR 2009: 4).

Die EKR sah ihre Rolle aber nicht darin, die Plakate zu verbieten und stellte gar in Aussicht, dass eine Prüfung des Plakates auf rassendiskriminierende Inhalte (nach Art. 261 bis. StGB) kaum erfolgreich sein würde. Trotz des bloß konsultativen Charakters der EKR-Analyse nutzten die Initianten der »Minarett-Initiative« die Stellungnahme der EKR gekonnt, um sich zusätzlich als Advokaten der Meinungsfreiheit und des bereits durch die Antirassismusstrafnorm gebeutelten einfachen Bürgers zu präsentieren und sich als Vorreiter im Kampf gegen den Islam zu profilieren.

Rassistisch und Islamophob

Am Abend des 29. November 2009 war klar, womit fast niemand gerechnet hatte: »Der Bau von Minaretten ist verboten«. Nur was hat dazu geführt, dass 57 Prozent der Stimmberechtigten der Ansicht sind, dass es in der Schweiz nicht erlaubt sein darf neben Kirchtürmen auch ein Minarett zu errichten? Von bürgerlichen UrsachenforscherInnen wurden schnell diffuse Ängste aufgeführt, die zu diesem Abstimmungsergebnis geführt haben sollen. Die Angst vor allem »Fremden« und dem in weiten Teilen der Bevölkerung »Unbekannten«. Die Furcht vor einer wie auch immer gearteten »schleichenden Islamisierung« der »christlich-abendländischen« Schweiz oder vor »islamischen Hasspredigern« in Moscheen, die gegen den Rechtsstaat und die in der Schweiz vorherrschenden »Werte« ankämpfen würden. Eine Analyse, die durchaus ihre Berechtigung haben mag, jedoch den eigentlichen Kern nicht explizit benennt. Denn im Grunde ist die Annahme der Initiative ein Ausdruck für zwei in der Schweiz weit verbreitete Einstellungsmuster: Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

Das Abstimmungsergebnis ist leider nichts weiter als der bisherige Kulimationspunkt der weit verbreiteten und tief in der Gesellschaft verankerten Islamophobie und somit ein weiterer negativer Höhepunkt in der Folge rassistischer Gesetzesänderungen der letzten Jahre, die mit der sogenannten »Ausschaffungsinitiative«1 fortgeführt werden sollen.

  • 1Die Eidgenössische Volksinitiative "für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)" ist eine Volksinitiative der extrem rechten Schweizerischen Volkspartei (SVP)