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Rechte Aktivisten klagen erfolglos

Einleitung

Der Wunsch von Protagonisten der extremen Rechten in ihrem Tun anonym zu bleiben, zieht bisweilen Klagen gegen Zeitungen oder Internetprojekte nach sich. So verklagte der niedersächsische NPD Aktivist Arvid Strelow mittels des bekannten Szeneanwalts Klaus Kunze die »tageszeitung«. 

Foto: kueste.vvn-bda.de/Recherche Nord

Die Berichterstattung über diese neonazistische Gewalttat wurde vor Gericht verhandelt.

Diese hat mit Fotografien darüber berichtet, dass Strelow am 13. März 2004 in Rotenburg/Wümme einem Jugendlichen am Rande einer NPD Kundgebung aus kurzer Entfernung mit voller Wucht eine ca. 1 Meter lange Holzlatte ins Gesicht schlug. Dem umherstehenden 20jährigen Passanten wurde dadurch das Jochbein zertrümmert und er verlor beinahe sein Augenlicht.

Nach erstinstanzlichen Erfolg stellte der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Braunschweig im Oktober 2004 klar: »Ein gewalttätiger Demonstrant darf in einem Pressebericht auch bei Straftaten unterhalb des Bereichs der Schwerkriminalität jedenfalls dann mit seinem vollen Namen genannt werden, wenn die Tat angesichts der Person oder Stellung des Täters und/oder der Art der Tat bzw. ihrer spezifischen Verhältnisse die Öffentlichkeit besonders berührt.«

Die berichteten Vorkommnisse und die hieran beteiligten Personen hätten aus ihrem aktuellen politischen Kontext heraus ein zeitgeschichtliches Geschehen dargestellt. Als relative Personen der Zeitgeschichte müssten sie zumindest mit ihrer bildlichen Darstellung in der Öffentlichkeit leben. Der Vorfall beträfe den Kläger in einer Tätersituation bei einem Gewaltdelikt, zudem sei er als aktiver Teilnehmer aufgrund einer eigenen Entscheidung aus der Anonymität herausgetreten und müsse »es sich deshalb bis zu einem gewissen Grade auch gefallen lassen, mit dieser Entscheidung beim Wort genommen zu werden«.

Ebenfalls keinen Erfolg vor Gericht hatte der Aktivist der »Mecklenburgischen Aktionsfront« (MAF) David Petereit. Dieser versuchte mit Hilfe des Düsseldorfer REP-Parteifunktonärs und Anwalt Björn Clemens vergeblich eine Verfügung gegen das Internetportal www.links-lang.de zu erwirken. Hier war ein Bild Petereits zu sehen, wie dieser mit einem Transparent gegen die »Ausstellung Verbrechen der Wehrmacht« am 2. August 2003 in Penemünde demonstrierte.