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Koblenz: Urteil gegen neonazistischen Mörder

Alabande - Antifaschistische Zeitung für Koblenz und Umgebung
Einleitung

Andy Hellbach, ein Koblenzer Neonazi-Skinhead, der zeitgleich zu den rassistischen Rostocker Pogromen am 24. August 1992 in eine Gruppe z.T. obdachloser Menschen und Punks schoss, acht Personen z.T. lebensgefährlich verletzte und Frank Bönisch ermordete, ist verurteilt worden.

Foto: Initiative Kein Vergessen Koblenz

Auch Koblenz ist ein Ort neonazistischer Organisierung. Mit "Wotan" und "Kahlkopf" kommen zwei RechtsRock-Bands zum Teil aus Koblenz. In der Region Koblenz hatte die "Deutsche Alternative" um ihren Aktivisten Michael Petri eigene Strukturen etabliert. Mit Sören B.,  Marco G. und Birger D. stammen bundesweit aktive Neonazis aus dem Koblenzer Raum. Marco G., Birger D. und Carsten L. sollen zu der Gruppe "Interessengemeinschaft Volksstaat" gehören, welche sich für die "Rechte der Weißen" in Südafrika einsetzt. Der Landesverband RLP der NPD-Jugend um Thomas Dillinger, Frank Joistgen und Christian Rathmann hatte 1989 u.a. einen JN-Kreisverband in Koblenz etabliert. Als "nationalrevolutionäres" Projekt erscheint hier die Zeitschrift "wir selbst".

Auch tödliche Neonazi-Gewalt ist in dem Bundesland leider nicht neu. Ende Dezember 1990 erstach in Hachenburg ein jugendlicher Neonazi-Skinhead einen 18jährigen türkischen Jugendlichen. Ende Juli 1992 töten zwei Neonazi-Skinheads einen Obdachlosen in Bad Breisig.

Einige Anhänger der „Coblenzer Front“, einer lokale Neonazigruppe, fuhren Ende August 1992 zu den gewalttätigen und rassistischen Angriffen nach Rostock-Lichtenhagen. Andy Hellbach als Teil der Gruppe der daheimgebliebenen Neonazis blieb in Koblenz und griff hier seine "Gegner" an. Er entleerte das gesamte Magazin seiner Schusswaffe auf die anwesenden Menschen. Acht Personen wurden getroffen, zwei davon schwer verletzt und Frank Bönisch verstarb noch vor Ort. Er wurde 35 Jahre alt.

Der Täter wurde wegen Mordes und 7-fachen Mordversuches zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Das Gericht hat in seinem Urteilsspruch festgestellt, dass sein leitendes Motiv der Hass auf Obdachlose und "sozial Randständige" war. Er muss die 15 Jahre Haft aber nicht absitzen, da er in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen wurde.

Das übliche: Ein irrer Einzeltäter. Die Verbindungen zur lokalen Neonazi-Szene (rechte Skinheads und rechte Schläger) sowie eine Fülle von Briefen, die vor Gericht verlesen wurden, hinderten das Gericht nicht, nach bewährtem Muster von einem „unpolitischen Spinner“ zu reden und Hellbachs schwere Kindheit in den Vordergrund zu rücken. Dabei enthielten die Briefe ganz unmissverständliche neofaschistische und rassistische Aussagen und mit Gewalt gepaarte frauenfeindliche Bemerkungen.1

  • 1Quelle: Alabande - Antifaschistische Zeitung für Koblenz und Umgebung Nr.7, Herbst 1993