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Hamburg: Rechte Skinheads vor Gericht

Einleitung

Am 5. und 8. Mai 1992 wurde die Gerichtsverhandlung gegen die Lohbrügger Neonazi-Skinheads fortgesetzt, die am 20. Juli 1991 drei türkische Menschen brutal angegriffen und einen davon schwer verletzt haben1 .

  • 1Siehe Antifaschistisches Infoblatt Nr. 18
Foto: Christian Ditsch

Symbolbild.

Der Besucherraum war von AntifaschistInnen besetzt, die sich von den besonderen Sicherheitsvorkehrungen und Leibesvisitation nicht abschrecken ließen. In Anbetracht der Überzahl der AntifaschistInnen trauten sich die wenigen Neonazis aus dem Umfeld der Angeklagten entweder nicht in den Gerichtssaal, oder verfolgten stumm das Geschehen. Die Angeklagten Christian H. und Christian O. legten Teilgeständnisse ab, Markus H. leugnete seine Tatbeteiligung, obwohl die Beweislage so eindeutig ist, daß selbst der Richter ihm riet, ein Geständnis abzulegen.

Alle drei geben sich völlig unpolitisch. Sie behaupten, so betrunken gewesen zu sein, daß sie sich an nichts mehr so richtig erinnern könnten um als nur eingeschränkt schuldfähig zu gelten. Bestimmte, abgesprochene Einzelheiten hatten sie allerdings nicht vergessen. Dies gilt auch für die Neonazi-Zeugen. Auf Fragen, ob von den rechten Skinheads in Lohbrügge allgemein rassistische Parolen und Aktionen ausgingen, antworteten sie, sie könnten sich nicht entsinnen. Dies führte dazu, daß der Richter den Zeugen Strafen wegen Falschaussage androhte, diese allerdings nicht vollstreckte.

Der Szeneanwalt Jürgen Rieger, versuchte die Neonazi-Täter zu Opfern zu machen. Er sprach von »Verlustbilanzen«, behauptete, daß auf einen toten Türken zehn tote Skinheads kämen. Und die AusländerInnen seien mitschuldig, wenn sie angegriffen würden. Seine rassistisches Argumentation  führte zu Protest im Zuschauerraum. Der Prozesstermin am 6. Mai musste verschoben werden, da Jürgen Rieger vor Beginn der Verhandlung bei Auseinandersetzungen vor dem Gebäude eine Verletzung davontrug.