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Dresden: Mahngang-Verbot von 2011 rechtswidrig

Foto: Linksfraktion

Das Verwaltungsgericht Dresden hat im Oktober 2013 nach fast dreijährigem Rechtsstreit das faktische Verbot des antifaschistischen Mahnganges »Täterspuren« im Jahr 2011 in Dresden für rechtswidrig erklärt.

Die Beauflagung der geplanten Demonstration durch die Versammlungsbehörde Dresden für den 19. Februar 2011, die unter dem Verweis des Trennungsgebotes zwischen Neonazis und Antifaschist_innen eine Verlegung aus der Altstadt in die Dresdner Neustadt vorsah, war dem Urteil nach unverhältnismäßig. In seinem Urteil verweist das Verwaltungsgericht darauf, dass ein Trennungskonzept, wenn überhaupt, nur dann für sämtliche Aktionen gegen die Neonazidemonstration hätte angewendet werden dürfen, wenn dies ausdrücklich auch für eine eher bürgerlich geprägte Menschenkette gegolten hätte und tatsächlich alle Elbquerungen gesperrt worden wären. Aus Sicht des Bündnisses »Dresden Nazifrei« ist der Einwand des Gerichtes noch schwerwiegender, dass es sehr viel mildere Varianten des Umganges als das Trennungskonzept mit der Trennlinie Elbe gegeben hätte, die nicht angewendet wurden.