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Der Kranich im Angriffsflug

Einleitung

Die Lufthansa verfolgt AbschiebegegnerInnen

Mit Hardwareklau und Androhungen von Geldstrafen schlagen Justiz und die Lufthansa nach der erfolgreichen Online-Demo von »kein mensch ist illegal«, Libertad! und anderen antirassistischen Gruppen nun zurück. Angesichts sinkender Umsätze und der gleichzeitigen Aussicht, dass durch die »Anti-Terror-Pakete« die Zahl der Abschiebungen weiter zunehmen wird und so die Beförderung von mehr »unfreiwilligen Passagieren« in Aussicht steht, will die Lufthansa offenbar mit allen Mitteln gegen AbschiebegegnerInnen vorgehen.

Bild: flickr.com;Markusnl; CC BY-NC-SA 2.0

Weil der »Kranich« aufgrund der Online-Demo vom 20. Juni 2001 gegen das rassistische und menschenverachtende Abschiebegeschäft in digitale Turbulenzen geriet, ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt am 17. Oktober 2001 auf Antrag der Lufthansa bei Durchsuchungen gegen die Initiative Libertad! sämtliche vermeintliche »Tatwerkzeuge« abräumen. Neben neun Rechnern - darunter Mail-, Webserver, Graphikcomputer und ein Laptop - wurden in der Privatwohnung des Anmelders der Online-Demo-Website sowie im Libertad!-Büro im Dritte-Welt-Haus/Frankfurt nahezu alle auffindbaren Daten-CDs und Disketten beschlagnahmt. Der Verlustwert der beschlagnahmten Technik beläuft sich auf ca. 20.000 D-Mark.

Damit nicht genug, will sich die Lufthansa angesichts von ca. 10.000 Abschiebungen jährlich offenbar von keiner Seite öffentlichkeitswirksam kritisiert wissen: Mit einer einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Frankfurt vom 29. Oktober 2001 ließ sie unter Androhung einer Ordnungsstrafe von 500.000 D-Mark die Nutzung eines VW-Busses verbieten, auf dem »Lufthansa«, »Deportation.class« und ein abstürzender Kranich zu sehen sind. Der Bus war seit Anfang Oktober bei Aktivitäten gegen Abschiebungen eingesetzt worden. Anwälte des Konzerns fordern von einem Aktivisten von »kein mensch ist illegal« sowie der »Kölner Stadtrevue« eine »Unterwerfungserklärung«, in der sie sich zur Löschung einer Internet-Plakat-Ausstellung gegen das Abschiebegeschäft verpflichten. Der Streitwert des Verfahrens beläuft sich auf 250.000 D-Mark. Das Ultimatum zur Unterwerfung lief am 16. Oktober für die Lufthansa erfolglos ab. Die Plakate sind weiterhin im Internet zu besichtigen.

Zudem versucht die Lufthansa seit Mai diesen Jahres mit Druck gegen die Forschungsgesellschaft Flucht und Migration (FFM) die »deportation-class«-Websites aus dem Internet zu schmeissen. Ein Antrag auf eine entsprechende einstweilige Verfügung der Lufthansa wurde unlängst jedoch vom Frankfurter Landgericht abgelehnt. Die FFM konnte glaubhaft machen, dass sie weder die Seiten betreibt noch Einfluss auf deren Gestaltung hat. Gegen diese Entscheidung ist die Lufthansa nun in Berufung gegangen. Auch die letzte Ausgabe der von »deportation-class«-Zeitung von »kein mensch ist illegal« bleibt nicht verschont. Ein entsprechend unangenehmer Brief erreichte Anfang Dezember die Person, die als verantwortlich im Sinne des Presserechts der Mobilisierungszeitung zeichnete. Die wurde in zigtausendfacher Auflage im Frühjahr und Sommer 2001 bundesweit verteilt. Absender des Briefs war die Staatsanwaltschaft Frankfurt, die postalisch die Einleitung eines Verfahrens wegen »Aufrufes zu Straftaten« mitteilte –wieder war der Auftraggeber die Fluglinie mit dem Kranich.

Ihr Image verbessert die Lufthansa allerdings mit ihrem umfassenden Rückgriff auf die deutschen Repressionsorgane nicht. So waren Solidarisierungserklärungen und Aufrufe von zahlreichen linken, demokratischen Organisationen, vom DGB-Mittelbaden über JungdemokratInnen Frankfurt bis medico international, eine erste Reaktion auf die polizeiliche Durchsuchung in Frankfurt/Main. Der Wortlaut des Solidaritätsaufrufs und weitere ausführliche Informationen sind unter http://www.libertad.de zu finden. Dort besteht auch die Möglichkeit, mit entschiedenem Mausklick bei den zuständigen staatlichen Stellen und der Lufthansa selbst zu protestieren.