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Das Kirchenasyl - umstrittene Geduldsprobe

Einleitung

Seit den Anschlägen auf kirchliche Einrichtungen in Lübeck, wird sowohl in der Öffentlichkeit als auch kirchenintern heftig über das Kirchenasyl gestritten. Die Praxis, Verfolgten zumindest zeitweilig Schutz zu gewähren, gibt es jedoch nicht erst seit der Welle rassistischer Übergriffe Anfang der 90er Jahre oder der Änderung des Asylrechts 1993.

Schon im frühen Mittelalter galt als vor den Häschern des Staates geschützt, wer in einem sakralen Raum das Altarkreuz berührte.

Eine wichtige Rolle spielte das Kirchenasyl auch während der NS-Zeit - während der nationalsozialistischen Besatzungszeit gab es m fast allen annektierten Ländern eine Reihe von Klöstern und kirchlichen Institutionen, die Juden und Jüdinnen sowie Menschen aus den Widerstandsorganisationen zeitweilig Schutz und Unterkunft boten. Daß die Tradition des Kirchenasyls international ist, zeigte sich in den 80er Jahren in den USA. Eine ganze Bewegung von Kirchen- und Solidaritätsaktivistinnen, die »Sanctuary Bewegung« (sanctuary bedeutet auf Deutsch »Zuflucht«) organisierte Kirchenasyle und Fluchtrouten für Flüchtlinge, die vor den US-gesponsorten Aufstandsbekämpfungskriegen in El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua in die USA flohen und dort kein politisches Asyl erhielten.

»Sanctuary Aktivistinnen« suchten und fanden Kirchengemeinden, die bereit waren, Flüchtlinge aufzunehmen, dokumentierten durch Interviews mit den Flüchtlingen die Menschenrechtsverletzungen in Mittelamerika, halfen bei einer Weiterflucht nach Kanada etc. . . Die »Sanctuary Bewegung«, zu ihren Hochzeiten tausende von Basisgruppen umfassend, verstand sich auch immer als politische Bewegung, die versuchte, durch Aktionen, Demos und Öffentlichkeit Einfluß auf die US-amerikanische Außen- und Asylpolitik zu nehmen.

Das Kirchenasyl in der Bundesrepublik

In den 80er Jahren, mit der zunehmenden Verschärfung der Ausländer- und Asylgesetzgebung in der BRD; wurde das Thema »Kirchenasyl« auch bei Gemeinden in der ehemaligen Bundesrepublik wieder diskutiert und zur Praxis. Schon damals kam es zu heftigen Polizeiaktionen gegen Gemeinden, die Flüchtlingen Schutz boten - beispielsweise in Hamburg, wo Mitte der 80er Jahre eine phillippinische Familie mit Polizeigewalt in den Kirchenräumen verhaftet und danach abgeschoben wurde.

Als sich Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre eine weitere Änderung der Asylrechtspraxis abzeichnete und die rassistischen Angriffe auf Migrantinnen zunahmen, entschlossen sich mehr Gemeinden beider Konfessionen, Ausländerinnen aus ihrem Umfeld Kirchenasyl zu geben. Dabei ging es zunächst einmal darum, den Vollzug von Abschiebungen oder Übergriffe zu verhindern.

Zu diesem Zeitpunkt bildete die Kirchenasylpraxis keinesfalls die Regel und konzentrierte sich ausschließlich auf den Einzelfall. Mit der Welle rassistischer Pogrome nach der Wiedervereinigung 1989/90 stieg auch die Zahl der Flüchtlinge im Asylverfahren, die dem Protest gegen ihre Zwangsverteilung in kleine ostdeutsche Städte und ihrer Forderung nach selbstbestimmten Aufenthaltsorten durch Kirchenbesetzungen (oft mit Hilfe von deutschen Unterstützerinnen) in westdeutschen Städten Nachdruck verliehen. Derartige Aktionen - die im Gegensatz zum traditionellen Kirchenasyl meistens stattfanden, ohne die Gemeinde vorher zu informieren - gab es beispielsweise 1991 von Flüchtlingen aus Ghana und Angola, die nach dem Pogrom in Hoyerswerda nach Berlin gekommen waren und dort mittels Kirchenbesetzung und zähem Tauziehen von autonomen und kirchlichen Unterstützerinnen mit dem Innensenat ihren Aufenthalt in Berlin durchsetzen konnten.

Weitere Kirchenbesetzungen gegen Zwangsverteiligungen folgten: 1992 in Stuttgart durch eine Roma-Gruppe, in Norderstedt etc. Teilweise reagierten die Gemeinden mit Unterstützung, teils aber auch mit extrem unsolidarischer Ablehnung. Hinzu kam, daß manche Mißverständnisse unter dem Druck der staatlichen Repression und der Notwendigkeit, schnell zu handeln, nicht geklärt werden konnten und eskalierten. Nach der faktischen Abschaffung des Asylrechts im Jahr 1993 fand die Kirchenasylpraxis dann stärkere Verbreitung.

In vielen Kirchenkreisen enstanden Arbeitsgruppen, die die Umsetzung des neuen Asylrechts kritisch beobachteten. Die Entscheidung, Kirchenasyl zu gewähren, wurde (und wird) jedoch in der einzelnen Gemeinde getroffen. So wird die Arbeit fast ausschließlich von AktivistInnen der Gemeinden getragen. Sie bringen den innerkirchlichen Diskussionsprozeß voran und fordern von Kirchenleitungen politischen Rückhalt für ihre Arbeit.

Zum Zwecke einer übergemeindlichen und überregionalen Koordination gründete sich die ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft »Asyl in der Kirche«. Sie berät asylgebende Gemeinden in theologischen und juristischen Fragen und vertritt deren Interessen vor den Kommissionen für Flüchtlingsfragen in beiden Kirchen. Im vergangenen Jahr befanden sich über 300 asyl- und schutzsuchende Flüchtlinge und Migrantinnen in rund 80 evangelischen und katholischen Gemeinden.

Polizeiliche Repression

Schlagzeilen macht das Kirchenasyl zumeist nur dann, wenn die staatliche Repression auch vor den Kirchentoren nicht mehr Halt macht, wie zuletzt in Hannover, als die niedersächsische Polizei eine ukrainische Familie in einem Kloster verhaftete, um die gesamte Familie abzuschieben. Den Nonnen des Klosters gelang es durch eine Straßenblockade, die Polizeientscheidung zur Festnahme der ukrainischen Frau und der Kinder rückgängig zu machen. Nach mehreren Protestaktionen der Nonnen und weiteren UnterstützerInnen vor dem Abschiebeknast wurde auch der Mann, der aus der russischen Armee desertiert und dessen Asylantrag in Deutschland abgelehnt worden war, aus  der Abschiebehaft entlassen. Aufgrund der Initiative der UnterstützerInnen kann die Familie nach Kanada ausreisen.

Manchmal gibt es auch ein Medieninteresse, wenn Kirchengemeinden sich bewußt entschließen, die Situation der Schutzsuchenden an die Öffentlichkeit zu tragen, um die Verantwortlichen in Behörden und Parlamenten zum Handeln zu zwingen - wie beispielsweise im Fall eines türkischen Kriegsdienstverweigerers, der seit der Ablehnung seines Asylantrags in einer Kirchengemeinde in Saarbrücken im Kirchenasyl lebt. Den Erfolg des Kirchenasyls zu messen, erweist sich als äußerst schwierig. Am Ende stehen oft unbefriedigende Lösungen - wie eine verzögerte Abschiebung oder ein zeitlich begrenztes Aufenthaltsrecht.

Die Ausländerbehörden setzen bei ihrem Vorgehen auf eine Zermürbung der Flüchtlinge und Gemeinden im Spagat zwischen dem Paragraphendschungel des Ausländerrechts und dem normalen Gemeindeleben. Viele  Flüchtlinge im Kirchenasyl trauen sich aus Angst vor staatlicher Verfolgung durch die deutsche Polizei oft monatelang nicht, das Kirchengelände zu verlassen; die medizinische Versorgung, Ablenkungsmöglichkeiten, etc. werden unter diesen Umständen enormen schwierig; Foltertraumata aus den Fluchtzeiten können eskalieren, weil die Betroffenen wieder mit der Angst vor der staatlichen Willkür konfrontiert sind.

Kirchenasyl bedeutet für beide Seiten - Schutzsuchende und Kirchengemeinde - eine Geduldsprobe, oftmals auch Konflikte, Veränderungen im Alltag, Lernprozesse... 

Um eine wirkliche Neuprüfung eines Asylantrages durch alle behördlichen und gerichtlichen Instanzen durchzusetzen, brauchen jedenfalls sowohl die Flüchtlinge als auch die Gemeinden ein enormes Durchhaltevermögen. Der Wert des Kirchenasyls liegt in erster Linie darin, die Abschiebemaschinerie in Einzelfällen zu stoppen, den Betroffenen eine Atempause zu verschaffen und ihnen unter Umständen eine Aufenthaltsperspektive zu ermöglichen.

Kirchenasyl ist gegenwärtig - neben der Unterstützung für Flüchtlinge und MigrantInnen, die sich der Abschiebung durch Abtauchen entziehen - eine der wenigen Möglichkeiten, das geltende Asylrecht auch in der Umsetzung zu behindern. Auch wenn die Kirchenasylpraxis zwar punktuell mit dem geltenden Asylrecht bricht - um es breit und dauerhaft auszuhebeln, fehlt ihr die politische Kraft.

Politische und kircheninterne Dikussion

An politischen und innerkirchlichen Angriffen auf das Kirchenasyl gibt es keinen Mangel. Allen voran wird der bayrische Innenminister Günther Beckstein, CSU-Politiker und nach eigenen Angaben »praktizierender Christ«, nicht müde, das Kirchenasyl als zu unterlassende Einmischung der Kirchen in weltliche Angelegenheiten der Politik und als Gesetzesverstoß zu geißeln.

Und Bundesinnenminister Kanther warnte die Kirchen davor, in Sachen Asyl für sich Sonderrechte in Anspruch nehmen zu wollen; dies könne der Rechtsstaat nicht dulden. Die Stimmungsmache von PolitikerInnen führen dann dazu, daß die Hemmungen, dem Kirchenasyl mit Repression zu begegnen, immer geringer werden.

Mehrfach beendeten Sondereinsatzkommandos der Polizei ein Kirchenasyl, wenn die Flüchtlinge den eigentlichen Kirchenraum verließen und sich »nur noch« auf kirchlichem Gelände befanden. Die Behörden ermitteln inzwischen auch gegen einzelne PfarrerInnen und Mitglieder von Leitungsgremien der Geminden wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das Ausländerrecht.

Im Ostberliner Bezirk Treptow durchsuchte die Polizei im Dezember 1996 Kirchenräume, um das Protokollbuch zu beschlagnahmen, das den Beschluß für ein Kirchenasyl enthielt.

Doch auch kirchenintern wird das Kirchenasyl kritisiert. Vor allem rechte und fundamentalistische Theologen sehen im Kirchenasyl eine Abweichung vom kirchlichen Aufgabenfeld und die Wahrnehmung eines unzulässigen politischen Mandats. Aufgabe der Kirche sei allein die Verkündigung des Evangeliums abseits der Politik.

So ist es z.B. innerhalb der evangelischen Kirche ausschließlich der linksliberale Rest der TheologInnen und Basisgemeinden, die für das Kirchenasyl einstehen.

Eine Wende in der innerkirchlichen Diskussion könnte ein Mitte Juli 1997 veröffentlichtes Positionspapier der evangelischen und katholischen Kirchen bringen. Darin verteidigen katholische Bischöfe und EKD das Kirchenasyl, kritisieren fundiert die geltende Asylgesetzgebung und fordern ein liberales Staatsangehörigkeits- und Einwanderungsgesetz.

Eine Schwäche des Kirchenasyls bleibt es, daß seine Praxis über den Einzelfall zu selten hinausgeht. Eine Thematisierung der gesamten rassistischen Ausländergesetzgebung innerhalb der Kirchen wäre wichtig. Die Kirchen müßten als Konsequenz daraus ihre insgesamt noch zurückhaltenden Stellungnahmen um einiges präzisieren und verschärfen.

Angesichts des politischen Klimas sollten linke und unabhängige Antirassismusgruppen versuchen, ihre Vorurteile abzubauen und nach Gemeinsamkeiten mit den christlichen Aktivistinnen in den Kirchenasylgemeinden suchen – trotz der Unterschiede in Analyse und politischer Praxis.

(Quellen: Wochenzeitung »Die Kirche«, Publik Forum - Zeitschrift kritischer Christen, Junge Kirche, ak 403, Infomaterial der BAG »Asyl in der Kirche«)