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Aussage im NSU-Prozess legt weiteren Sprengstoffanschlag nahe

Wie nsu-watch.info am 11. Juni 2013 vermeldete, wurden diejenigen bereits am 8. Verhandlungstag des Münchner NSU-Prozesses eines Besseren belehrt, die erwartet hatten, dass dort nichts Neues zu Tage gefördert werde. Für die Prozessbeteiligten überraschend sagte der wegen Beihilfe zum Mord angeklagte Carsten Schultze erstmalig aus, dass die NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ihm gegenüber damit prahlten, in Nürnberg eine »Taschenlampe hingestellt« zu haben.

Nach Recherchen der Zeitschrift Stern passt die Aussage zu einem unaufgeklärten Anschlag in einer Nürnberger Gaststätte eines türkischen Betreibers. Wie die »Nürnberger Nachrichten« damals berichteten, fand eine Reinigungsfachkraft am 23. Juni 1999 in der Toilette der Gaststätte einen ca. 30 cm langen Gegenstand, der nach Angaben des Opfers wie eine Taschenlampe aussah. Der 18jährige versuchte sie anzuknipsen – dann explodierte sie. Er erlitt Verbrennungen am Oberkörper, im Gesicht und an den Armen. Die Polizei ermittelte damals offenbar in Richtung »Schutzgelderpressung« und ein »ausländerfeindlicher Hintergrund« wurde sehr frühzeitig ausgeschlossen. Die polizeilichen Ermittlungen nach der Selbstenttarnung des NSU im November 2011 brachten den »Taschenlampen«-Anschlag ebenfalls nicht mit Rechtsterrorismus in Verbindung, auch wenn der Verdacht wegen Ort und Vorgehen auf der Hand liegt. Von umfassender Aufklärung kann so nicht gesprochen werden.