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Abtreibungsgegner Annen erneut verurteilt

Rick de la Fuerte
Einleitung

Klaus Günter Annen, selbsternannter „Lebensschützer“ und fanatischer Abtreibungsgegner aus dem extrem rechten Christenmilieu, wurde am 15. Februar 2022 in Weinheim zu einer Geldstrafe von 1.200 EUR verurteilt. Erneut wegen Beleidigung – eine Verurteilung wegen Volksverhetzung angesichts von den Holocaust relativierenden Äußerungen erfolgte nicht.

Bild: Screenshot YouTube

Klaus Günter Annen, selbsternannter „Lebensschützer“ und fanatischer Abtreibungsgegner aus dem extrem rechten Christenmilieu, wurde am 15. Februar 2022 in Weinheim zu einer Geldstrafe von 1.200 EUR verurteilt. Erneut wegen Beleidigung – eine Verurteilung wegen Volksverhetzung angesichts von den Holocaust relativierenden Äußerungen erfolgte nicht.

Der 1951 geborene ehemalige Industriekaufmann macht seit etlichen Jahren schwerpunktmäßig im Internet mit Anfeindungen gegen Ärzt_innen auf sich aufmerksam, die Abtreibungen durchführen. Annen ist Gründer der „Europäischen Bürgerinitiative zum Schutz des Lebens und der Menschenwürde in Deutschland e.V.“. Hierbei bezeichnet er die Schwangerschaftsabbrüche unter anderem als „Babycaust“ und schlimmer als den Holocaust und versucht, mit einer Art Pranger Ärzt_innen persönlich einzuschüchtern. Zudem verfolgt er diese mit Strafanzeigen und diffamierenden E-Mails, die er z.B. im Vorfeld von Lesungen und Veranstaltungen verschickt.

Die Gießener Ärztin Dr. Kristina Hänel war erneut die Betroffene. Sie hatte im Vorfeld der jüngsten Gerichtsverhandlung öffentlich kritisiert, dass die Vergleiche des Schwangerschaftsabbruchs mit dem Holocaust im Strafbefehl nicht berücksichtigt wurden. In der Vergangenheit taten sich verschiedene Gerichte schwer damit, Annen hierfür wegen Volksverhetzung zu verurteilen. So sah der Bundesgerichtshof im Jahr 2000 entsprechende Äußerungen als von der Meinungsfreiheit gedeckt an. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2015 ähnlich geurteilt.

Spätere Urteile untersagten Annen, Abtreibungen als Mord zu bezeichnen, insbesondere wenn sie Persönlichkeitsrechte von namentlich angesprochenen Mediziner_ innen betroffen sahen. Annen hatte auch Parallelen zwischen den Ärzt_innen und KZ-Kommandanten oder KZ-Ärzten gezogen. Offenkundig verfolgt Annen hierbei eine Strategie, die zugleich Gegner_innen diskreditiert und in Rechtfertigungsnöte bringen soll und nebenbei die Shoa verharmlost.