Skip to main content

§129a-Verfahren in Sachen-Anhalt

Einleitung

Seit November 2002 sitzen Daniel und Marco, zwei Magdeburger Szene-Aktivisten, in Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung »Kommando: Freilassung aller politischen Gefangenen« zu sein (s. AIB 58, S .39).

Am 1. April 2003  wurden in diesem Zusammenhang mehrere Wohnungen in Magdeburg und das AJZ Dessau durchsucht. Die Durchsuchung des AJZ wird damit begründet, es gebe einen anonymen Hinweis, »die Magdeburger hätten dort Kisten eingelagert«. Gefunden wurde – wie zu erwarten – nichts. Die durchsuchten Wohnungen gehören zu fünf weiteren Verdächtigen. Diese wurden offenbar in die Ermittlungen mit einbezogen, um mindestens drei Beschuldigte präsentieren zu können.

Nur so lässt sich der Vorwurf nach §129a  aufrechterhalten. Zwei Wochen nach den Durchsuchungen wurde dann Carsten S. aus Magdeburg als dritter Beschuldigter festgenommen. Seither zeichnet sich deutlich die Argumentation der BAW ab. So sei die offen arbeitende linke Gruppe »Autonomer Zusammenschluss« (AZ) Keimzelle der terroristischen Vereinigung gewesen. Und diese stehe in Zusammenhang mit anderen »Terrorgruppen« z.B. der »Militanten Gruppe« (MG).

Das führte dazu, dass nicht nur alle Mitglieder des AZ, sondern ein großer Teil der Magdeburger Linken überwacht und observiert wurde. Und auch die Festnahme von Carsten, der noch einen Tag zuvor bei einer Pressekonferenz über den Stand des Verfahrens informierte, sieht klar nach politischer Repression und nicht nach »Terror«bekämpfung aus. So werden die »Ermittlungsergebnisse« auch nicht wie Puzzleteile zusammengesetzt, sondern frei verschoben und zu dem mosaikartigen Bild geformt, das der Bundesanwaltschaft am besten gefällt. Die Anklageerhebung wurde um zwei Monate verschoben. Offenbar fehlen doch noch ein paar Steinchen.

Infos und Solikonto unter: www.soligruppe.de