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Konjunkturen der Diskreditierung

Einleitung

Praxen des Extremismusansatzes

Foto: flickr.com;Stadtkatze/CC BY-NC-SA 2.0

Ein Ausbau des Staates zum »Schutz der Demokratie« findet nicht erst seit der Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) statt, auch wenn das Agieren der neonazistischen Gruppe in diesem Kontext immer wieder Erwähnung findet. Eine prominent gewordene Idee ist die Schaffung eines »Bundesbeauftragten für zivilgesell­schaft­liches Engagement zur Prävention extremistischer Bestrebungen«, wie ihn Bundes­justiz­minis­terin Leutheusser-Schnarrenberger ins Gespräch gebracht hat. Im Fokus der Bekämpfung »extremistischer Bestrebungen« stehen traditionell allerdings linke Bewegungen und Organisationen. Dass die Konstruktion dieses Feindbildes den AnhängerInnen des Extremismus­an­satzes zum Teil viel Kreativität abverlangt, zeigt ein (unvollständiger) Blick in konservativ geprägte Publikationen sowie einige ausgewählte Projekte, die durch das »Bundesprogramm gegen Linksextre­mismus und islamischen Extremismus ›Initiative Demokratie stärken‹« (IDS), für die Jahre 2011 bis 2014 eine finan­zielle Förderung von etwa 4,7 Millionen Euro erhalten.
   
Die Wortschöpfung »extremistisch« tauchte erstmals 1974 im Verfassungsschutzbericht des Bundes auf. Danach fand sie Verbrei­tung in nachfolgenden Bundes- und Länderbe­richten sowie insbesondere in den Publikationen politischer Stiftungen wie u.a. der Konrad-Adenauer-Stif­tung (KAS), die auch im Zuge der IDS finan­ziell großzügig bedacht wurde. Einführung in einen wissen­schaft­lichen Kontext erfährt der Extremismusbegriff 1978 durch den Politikwissenschaftler Manfred Funke, dessen Buch »Extremismus und demokrat­ischer Rechtsstaat« noch im Erscheinungsjahr von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) nachgedruckt wird.1 Seitdem hat die bpb es sich zur Aufgabe gemacht, den Extremismusansatz quasi nachträglich zu legitimieren, indem politische Bewegungen als starre Konstrukte gezeich­net werden, bei denen historisch betrachtet keine Brüche oder Veränderungen festgestellt werden können. Dass solcherlei Legitimationsversuche nur mit viel Fantasie gelingen, zeigt eindrucksvoll das 2011 vom Leiter des Fachbereichs Extremismus der bpb, Ulrich Dovermann, herausgegebene Buch »Links­extremismus in der Bundesrepublik Deutschland«. Weit zurück greift darin u.a. Hans-Gerd Jaschke, wenn er behauptet, »Lenin kann als wichtigster Begründer des modernen Linksextremismus gelten.«2 Die willkürliche Definition eines »linken Extre­mismus« weist dem­nach »lange zurückreichende Wurzeln auf, die sich im Wesentlichen um fünf Traditionsbestände gruppieren lassen: die Uto­pie der klassenlosen Gesellschaft, die Bekämpfung des bürgerlichen Staates, das Dogma von der revolutionären Partei der Arbeiterklasse, das Konzept der permanenten Revolution und den Anarchismus.«3 Dass nicht nur »Links- und Rechtsextremismus«, sondern auch »islamischer Extremismus« auf Basis solcher Annahmen in Struktur und Wesen gleichgesetzt und als Gefahr für die Demokratie konstruiert werden, wird bei näherer Betrachtung deutlich.

Alle gleich?!

Um den politischen Status Quo zu erhalten und eine permanente Bedrohung des demokratischen Staates zu suggerieren, ist es notwendig eine Gemeinsamkeit der »Extremismen« zu konstruieren. Wichtigstes Argument dafür ist die Annahme einer allen gemein­samen Ablehnung der freiheitlich demokratischen Grundordnung (fdGO). Auch wenn diese oftmals mit der Verfassung gleichgesetzt wird, ist sie eben dies nicht. »Gesetzlich festgeschrieben ist die fdGO allein im Gesetz, das die Aufgaben und Kompetenzen des Bundesverfassungsschutz­amtes regelt.« Sie »beinhaltet einen Teil der im Grundgesetz verankerten Artikel und Prinzipien, die als ›Wesens­kern‹ der Demokratie in der BRD betrachtet werden.«4 Dieser Kern wurde im Zuge der Verbote von SRP und KPD formuliert. Extre­mis­mus­anhängerInnen bescheinigen Linken und Rechten zwar gravierende inhalt­liche Differenzen, dennoch werden gemeinsame Merkmale herausgearbeitet. Dazu gehören »der Ab­so­lut­­­heits­anspruch der eigenen Auf­fassungen, Dogmatismus, die Unterteilung der Welt in Freund und Feind, aber auch Verschwörungstheorien und Fana­tis­mus.«5 Konkreter wird diese Ansicht, wenn auf die politischen Ziele und deren Erreichung eingegangen wird. »Der Glaube an die Volksgemeinschaft und Nation oder an die historische Mission der Arbeiterklasse und die Diktatur des Proletariats oder an die Vorschriften des Korans und den isla­mischen Gottesstaat treten an die Stelle politischer Programmatiken, denen es um die Dis­kussion und Durchsetzung von rationalen Zügen geht.«3 Die Menge eingefügter »oder« zeigt, dass als Gemein­samkeit lediglich die Formulierung von Zielen bleibt. Dass ein solches Konstrukt nicht belegbar ist und sich fernab jeglicher politischen Praxis bewegt, scheint dabei wenig zu stören. Als wichtigstes Bedrohungs­moment für die Demokratie dient sowieso das der Gewalt. »Politisch moti­vierte Gewalt ist immer bezogen auf Extremismus, der vielfältige Be­zugs­ebenen zur Gewalt aufweist. Politische Biographien militanter Extremisten verweisen auch darauf, dass die Mitgliedschaft in extremistischen Organisationen für viele ein Durchgangsstadium ist. So gesehen besteht aller Anlass, mit präventiven Maßnahmen frühzei­tig zu beginnen.«3 Innerhalb dieses Rahmens müssen auch die durch IDS geförderten Projekte gegen links betrachtet werden.

»Alle Demokraten sind Antifaschisten, aber nicht alle Antifaschisten sind Demokraten.«

Eine unabhängige Regierungskommission definierte Gewalt 1990 als »zielgerichtete direkte physische Schädigung von Menschen durch Menschen.« So ist innerhalb der All­gemeinen Polizeilichen Kriminalstatistik die Auf­nahme von Delikten auf diese Defi­nition beschränkt. Anders zeigt sich dies in der Statistik zur Politisch Motivierten Kriminalität (PMK). Demnach handelt es sich bei der darin erfassten Gewaltkriminalität um »die Teilmenge der [PMK], die eine besondere Gewaltbereitschaft der Täter erkennen lässt. Sie umfasst folgende Deliktbereiche: Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brand- und Sprengstoffdelikte, Landfriedensbruch, Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Stra­ßen­verkehr, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung, Widerstandsdelik­te, Sexualdelikte.«6 Hierbei handelt es sich auch um Delikte, die z.B. im Rahmen von Anti-Atom-Aktivitäten oder Pro­testen gegen Neonazidemonstrationen typi­scherweise erfasst werden und ausgehend von dem durch die Kommission definierten Gewaltbegriff wenig Aussagekraft besitzen. Um eine objektive Bedrohungslage von Rechts und Links zu untermauern, wird sich deshalb auch auf die sogenannte »Konfrontationsgewalt«7 bezogen.

Die Idee einer gegenseitigen Be­dingtheit von »Extremen« findet sich ebenso im Kontext NSU. Die bpb ist mit einem Video in die Kritik geraten, das die rassisti­schen Morde des NSU als Reaktion auf das Anzünden von Autos durch Linke verstanden wissen will. Auch wenn dieses Video  wieder aus dem Umlauf genommen wurde, behält die Gleichsetzung von Links und Rechts weiter ihre Wirkmäch­tigkeit. So schrieb die Ta­geszeitung Märkische Allgemeine: »Für RAF und NSU zählte nur die Tat. Der größte Unterschied ist in der Stoßrichtung des Terrors zu sehen. Hier die Linksextremisten, die das kapitalistische »Schweinesystem« be­kämpften. Dort die Rechtsextremisten, die Migranten ermordeten. Die Gemeinsamkeit: NSU und RAF pre­digten die Aktion. »Taten statt war­ten« und »Taten statt Worte« lauteten die Mottos.«8 Weniger dras­tisch beschreibt das Bundesprogramm IDS die Stoßrichtung der geförderten Angebote, die aber selbstredend nur in der Logik des Extremismus­an­sat­zes funktionieren. »Die Bundes­re­gie­rung sieht aufgrund steigender Gewalttaten im Bereich Linksextremismus und islamistischem Extremismus die Not­wen­digkeit, verstärkt auf Präventionsmaßnahmen zu setzen. Hierbei wird auf die Erfahrungen aus dem Bereich der Rechtsextremismusprävention zu­rückgegriffen.«9 Auf dieser Grundlage werden zur Zeit 31 Projekte in zehn Bundesländern ge­för­dert, wobei sich die meisten der Projekte in Berlin ansiedeln.

»Ich lese die Süddeutsche. Ich mag keine Meinungsmache wie die TAZ.«10


Ein Blick in die bisher laufenden Projekte verstärkt den Eindruck, dass hier weniger wissenschaftliche Kompetenz als vielmehr die Stärkung des Extremismusansatzes für die Bewilligung der Fördergelder ausschlag­gebend war. Mit 25.500 Euro gefördert wurde u.a. die Zeitbild Stiftung (ZS) aus München, die mit diversen Arbeits­­blättern »Präventionsprojekte gegen Linksextremismus« an Schulen durchführt. Die ZS rechtfertigt ihr Engagement neben dem Verweis auf die »bedrohte Demokratie« auch mit Ergeb­nissen einer Befragung der Friedrich-Schiller-Universität Jena über linke und rechte Einstellungen bei Jugendlichen. Der Aussage »Durch radi­kale Umverteilung müssen soziale Unterschiede beseitigt werden« stimm­­­ten demnach 32 Prozent der 2.660 befragten Personen zu. Nun ist die Forderung nach Beseitigung sozialer Ungleichheiten nicht unbe­dingt als Bedrohung der  Demokratie zu erkennen, weshalb eine Einordnung dieser Aussage in die Rubrik »Sozialistische Gesell­schaftsordnung« vorgenommen wird. Um die »Bedrohung« zu veran­schau­lichen, müssen wieder einmal brennen­de Autos herhalten. »Seit dem Jahr 2009 gab es in Berlin zahlreiche Brand­anschläge, bei denen bisher hunderte Pkws zerstört wurden. Wer hinter diesen Anschlägen steht, kann die Polizei nur schwer ermitteln. Ein beträchtlicher Teil geht auf linksextremistische Gewalt zurück.« Woher die ZS ihr Wissen über linke Beteiligung hat, wenn doch schon poli­zei­liche Ermittlungsdefizite genannt werden, bleibt ihr Geheimnis. Mai-Krawalle, G8-Krawalle, Hausbesetzungen und Straßenfeste scheinen genug Anlass zu geben, über die Gefahr von linker Massenmilitanz aufklären zu wollen. Als Begründung dafür steht laut ZS allerdings die Gewalt gegen PolizistInnen im Vordergrund. Rätselhaft bleibt bei aller Bebilderung von gewalttätigen Menschenmassen dann aber diese Erklä­rung: »Die Täter handeln meist allein, sind in der großen Mehrheit männlich und  durchschnittlich unter 25 Jahre alt. Das zweit­häuf­igste Motiv für Angriffe auf Polizeibeamte ist aus Sicht der Beam­ten Feindschaft gegenüber der Polizei bzw. dem Staat.« Nach Einführung der obligatorischen »Konfrontationsgewalt« dann endlich die didaktischen Empfehlungen für Lehrkräfte. Zehn Arbeitsblätter die sich, nach Vorstellung der ZS, für Projekte in den Fächern Politische Bildung, Politik, Gesell­schaft, Gemeinschafts- und Sozial­kunde, Deutsch, Religion oder Ethik, Wirtschaft und Kunst eignen. Die Aus­einandersetzung mit dem Lied »Demokratie« der Punkband Slime zum Beispiel, ist hier aber nicht für den Musikunterricht vorgesehen, sondern dient als Aufhänger für Diskussionen über Stärken und Schwächen der Demokratie. Um praktisch nachzuvollziehen wie »Linksextremismus« funktioniert, gibt es mit dem Arbeitsblatt 6 die Möglichkeit eines Planspiels. Hier geht es um die Räumung des Hausprojektes »Liebigstraße 14« in Berlin-Friedrichshain. Die Teilnehmenden sollen auf einer Mindmap alle unterschiedlichen Argumente zusammentragen, um über eine kons­truktive Diskussion den Dialog aller Beteiligten zu stärken. Dazu können sie in verschiedene Rollen schlüpfen: Anwohner, Hausbesetzer, Cafébesit­zer, Bürgermeister, Journalist, Poli­zei, Eigentümer, Konfliktbetreuer und Gewaltbereiter. Nun laden profitorientierte Hausbesitzer, auf Wahlstimmen angewiesene PolitikerInnen und vermummte, nicht gekennzeichnete Poli­zis­tInnen nicht immer zum offenen Dialog ein, aber zum Glück gibt es noch den Konfliktbetreuer: »Ziel muss es sein, einen Kompromiss zu finden. Dazu habe ich einen guten Vorschlag: Mietwohnungen in einem anderen Stadtbezirk.« Führt diese Auswahl an Arbeitsblättern der ZS auf den ersten Blick zu Erstaunen und Grinsen, machen Verweise in der Literaturliste, die sich fast ausschließlich auf Publikationen der Extremismusanhänger Jesse und Backes beziehen, die Motivation deutlich, diesen konstruierten Ansatz zu legitimieren.

Die Präventionsworkshops der Deutschen Gesellschaft bzw. der Ge­denkstätte Berlin-Hohenschönhau­sen bedienen sich dabei ganz ähnlicher Methoden, Bildsprache und sogar der gleichen Punkband. Dass auch hier Jesse und Backes den theoretischen Bezugsrahmen liefern, versteht sich von selbst. Ergänzung findet die Beteiligung von Schüler_innen im Rahmen eines Plakatwettbewerbs oder durch Begegnungen mit »Zeit­zeu­gen«. »Nichts ist so spannend wie die Be­geg­nung mit Zeitzeugen. Opfer, Poli­zisten und Aussteiger berichten von ihren persönlichen Erfahrungen mit dem linksextremen Milieu.«11

Anspruchsvoller will sich die KAS mit den Ergebnissen ihrer, immerhin mit 94.104 Euro geförderten Studie »Linksextremismus in Deutschland: Erscheinungsbild und Wirkung auf Jugendliche« präsentieren. Dieser liegen 35 Interviews zugrunde und es soll die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit »Linksextremismus«, den die KAS seit Jahren vorantreiben will, weiter stärken. Nun hat sie allerdings im Rahmen der Veröffentlichung mit Problemen zu kämpfen. Die Interviews sind nicht repräsentativ, die Rekrutierung der Teilnehmenden gestaltete sich schwierig und laut Eigenaussage fehlt die Forschungsgrundlage im Feld »Linksextremismus«. Trotz dieser offensichtlichen Mängel wird festgehalten, dass »in dieser Studie ein erster Beitrag zur Klärung der Frage geleistet werden [soll], welche Einstellungsmuster bei für Linksextremismus affinen Personen vorhanden sind und an welche inhaltlichen Voraussetzungen Präventionsarbeit anknüpfen kann.«12

All diese Beispiele machen deutlich, dass es nicht um eine wissen­schaftliche Auseinandersetzung mit politischen Erscheinungsformen geht, sondern um die Skandalisierung dessen was als außerhalb einer vermeintlich demokratischen Mitte stehend definiert wird. Dabei mangelt es bei betroffenen Initiativen gar nicht an freiwilligen Bekenntnissen zu fdGO. »Zivilgesellschaftliche Akteure gegen Rechts finden es ›in der Tat ganz selbstverständlich‹, ›sich zu den Zielen des Grundgesetzes zu bekennen‹,13 wenden sich empört ›gegen den Generalverdacht, nicht auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen‹14 oder sehen sich gezwungen, auf dem Klage­­weg nachzuweisen, dass sie nicht ›die Beseitigung unserer Grundordnung anstreben‹.15 «16 Dass sich die fdGO allerdings nicht für Bekenntnisse eignet, sondern mit ihr legitime Pro­zesse politischer Partizipation negiert werden, sollte erschrecken – nie­mals jedoch eine verhinderte Neo­nazi­demonstration oder die Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht.