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Wegen Papstbesuch – Ungarns Präsidentin begnadigt Rechtsterroristen

Einleitung

Die ungarische Staatspräsidentin Katalin Novák (Fidesz) hat aus Anlass der Reise von Papst Franziskus nach Budapest mehrere extreme rechte Gewalttäter amnestiert.

György Budaházy reitet nach seiner Freilassung davon - Screenshot: Polgári Mulato / Facebook
(Bild: Screenshot: Polgári Mulato; facebook)

György Budaházy reitet nach seiner Freilassung davon.

Von der Amnestie betroffen war auch der Rechtsterrorist György Budaházy, den ein Berufungsgericht in Budapest im März 2023 zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt hatte, sowie neun weitere Mitglieder seiner Hunnia-Gruppe.

Diese hatte zwischen 2007 und 2009 Brand- und Sprengstoffanschläge auf die Häuser linker und liberaler Politiker verübt, einen Mordanschlag geplant und einen Fernsehmacher schwer verletzt.

György Budaházy genießt Kultstatus in der Neonazi-Szene und hat Sympathien unter Anhängern der Regierungspartei Fidesz. Nach dem Amnestiedekret konnte er noch in der Nacht die Haftanstalt verlassen. Er ließ sich ein Pferd bringen, um „Freiheit!“ rufend davonzureiten.

Die Begnadigung braucht die Gegenzeichnung des Justizministers. Mihály Tóth (Professor für Rechtswissenschaften) berichtet in einem Beitrag des Nachrichtenportals „telex.hu“, es seien im Fall Budaházy keine gesundheitlichen oder familiären Gründe bekannt, eine politische Entscheidung sei daher anzunehmen. Die Vorgänge vor der Begnadigungsentscheidung - ein gut begründetes erstinstanzliches Urteil in der zweiten Instanz auf nur sechs Jahre zu verkürzen, dann eine sechsjährige Haftstrafe für fünf Jahre zur Bewährung auszusetzen und ein Verbot eines öffentlichen Amtes in der Bewährung zu verhängen - sei eine juristische Absurdität im Sinne des Strafgesetzbuches.

Dr. Krisztián Ungváry (Historiker) erinnert daran, dass mit den Pogromen von 1919 (Izsák, Orgovány) in Ungarn ein Sondergesetz erlassen wurde, welches die Begnadigung von Personen ermöglichte, die Verbrechen (Morde) begangen hatten, die aus „gerechter Empörung“ und „verletzten nationalen Gefühlen“ wegen des kommunistischen Regimes und nicht mit persönlicher Bereicherung verbunden waren. Davon profitierten antisemitische Kriegsverbrecher aus dem Zweiten Weltkrieg.

 Wie die ungarische Justiz aktuell im Gegensatz dazu mit Antifaschist_innen umgeht, wird in dieser Ausgabe im Ressort Repression beschrieben.